Wie kann ich einen Unterhalts-Titel beenden?

7 Antworten

Deine Tochter ist erst 20 und sie sollte wenigstens eine Ausbildung beginnen und auch beenden. Bis 25 bist Du Unterhaltspflichtig für sie.

Aber nur wenn Sie in einer Ausbildung steht besteht der anspruch auf Unterhalt, oder? bis 18 ist klar, über 18 bis 25 Jahre gibts nur Unterhaltspflicht wenn man in einer ausbildung ist.

Ab Volljährigkeit der Tochter müssen beide Elternteile Unterhalt zahlen, das "Kind" muss sich aber ab Volljährigkeit selbst darum kümmern, diesen also bei Beiden einfordern.....Unter verschiedenen Voraussetzungen kann der Unterhalt "verwirkt" werden:

"...Das volljährige Kind kann den Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verlieren, wenn es während der Volljährigkeit insbesonders: seine Bedürftigkeit aufgrund sittlichen Verschuldens herbeiführt, (§ 1611 Abs. 1 BGB) die Eltern tätlich angreift, sie grob beleidigt oder schwer bedroht, die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern schwer vernachlässigt hat. Keine Verwirkungsgründe allein sind die Verweigerung des Kontakts zu den Eltern oder Spannungen. Das volljährige Kind ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls."

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

"Dein" Unterhaltstitel sollte entsprechend "überprüft" werden und dagegen beim Familiengericht widersprochen/ geändert etc. werden....

Du kannst den titel nicht einfach beenden. Dies geht nur mit einer Abänderungsklage. Nimm einen Anwalt bevor du Probleme bekommst.

Warum denn gleich klagen?

Der Vater sollte die Aushändigung des Titels und einen Vollstreckungsverzicht daraus von der Tochter verlangen.

Erst wenn das nicht fruchtet, sind weitere rechtliche Schritte angebracht.

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Der Grund hierfür liegt ganz einfach in der Minimierung des Kostenrisikos für den Klägers. Falls die Beklagte bei fehlendem Unterhaltsanspruch nämlich den Titel nicht aushändigt, liegt das Kostenrisiko bei ihr, da sie den Klagegrund gesetzt hat.

Das wird dir vermutlich nur ein Anwalt genau sagen können, was da geht und was nicht. Gibt ja die Möglichkeit, bei diesen Jura-Portalen im Netz für xx EUR eine erste Meinung dazu zu holen.

Wohl kaum. Solange deine Tochter kein eigenes Einkommen hat und unter 25 ist, gilt wohl die Unterhaltspflicht. Sicherlich kann man versuchen via Gericht prüfen zu lassen, ob sie gewisse Sachen machen muss bzw. ob sie sich hier evtl. schuldhaft verzögernd verhalten hat. Aber pauschal einfach streichen wird m.E. nicht funktionieren. Dies kann dir aber sicherlich ein Anwalt besser unterlegen.

Gibts auch eine Rechtsgrundlage zu dieser Meinung?