Gehören diese Aufgaben wirklich auch zum Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten

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Was für Vorstellungen hast du von einem Azubi. Natürlich gehören die Aufgaben zu deinem Bereich an den Tagen, an denen du dich nicht gerade in der Berufschule befindest. Das wird dir jeder Azubi erzählen, der im Büro seine Ausbildung machst. Natürlich sollst du drauf achten, dass du nicht nur Botengänge machst, sondern auch ausgebildet wirst. Außerdem sind dies Tätigkeiten, die nicht alzuviel Zeit in Anspruch nehmen sollten. Dein Chef/in denkt wirtschaftlich. Dies sind einfache Aufgaben, die jedermann ohne große Einweisung machen kann. Wenn dies nun eine ausgelernte Fachkraft machen müsste, so könnte sie in der Zeit nicht wichtige Aufgaben machen, der Verlust ist f. den Chef größer. Und mit diesen "niedrigen" Aufgaben bist auch nicht den ganzen Tag beschäftigt. Und Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Wenn du Glück hast kommt jemand während deiner Lehrzeit noch ein anderer Azubi, dann übernimmt der oder die diese Aufgaben;-) Kopf hoch da musste jeder durch.

Im Prinzip musst du keine ausbildungsfremden Tätigkeiten wie Kaffee kochen etc. erledigen. Aber:

Irgendjemand muss den Kaffee kochen und die Blumen gießen. Und es ist klar, dass diese unliebsamen Aufgaben auf den Azubi abgewälzt werden. Aber so viel Zeit wird das ja nicht in Anspruch nehmen. Wenn das jedoch wirklich zu viel wird und du merkst, dass du abgesehen davon zu wenig angelernt wirst, dann sprich deinen Chef darauf an, dass du dir Sorgen machst, das deine Ausbildung zu kurz kommt. Es ist schwierig hier eine Grenze zu ziehen, wann es zu viel ist und wann noch nicht.

Wenn du nicht ständig Kaffee kochen mußt, ist das wohl hinzunehmen. Alle anderen Tätigkeiten, die du beschreibst, gehören nun mal zu einem Bürojob.

Wenn dein Chef verlangt, daß du die Büroräume putzt, solltest du ihn um ein Gespräch bitten!

du hast gerade erst begonnen, abwarten - aber - wersoll sonst büroklammern kaufen, meinst du dafür wird noch jemand eingestellt, du wirst fachangestellte und kein rechtsanwalt, erstmal überprüfen sie deine belastbarkeit, bereitschaft und fleiß, auch deine freundlichkeit

auf jeden fall solltest du den unterschied von "wärtig" (in eine bestimmte richtung) und "wertig" (was etwas kostet) kennen! ansonsten gehören alle genannten aufgaben nicht nur in RA kanzleien, sondern in ALLEN büroberufen zu denen, die die auszubildenden zu erledigen haben.