Kann ich nach meiner Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte weiter als Justizwachtmeister arbeiten?

2 Antworten

Um als Justizwachtmeister oder Justizfachwirt arbeiten zu können, musst du trotz einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte eine neue Ausbildung (zum Justizwachtmeister oder Justizfachwirt) beginnen.
Die gefühlte Mehrheit der Rechtsanwaltsfachangestellten glaubt zu wissen, wie die Arbeit bei Gericht abläuft. Das ist allerdings falsch, da man als Rechtsanwaltsfachangestellte nie mit Justizverwaltungsvorschriften o.ä. konfrontiert wurde und deswegen eben nicht alles weiß, was "die da bei der Justiz" machen.

In einigen Bundesländern gibt es jedoch keine Justizfachwirte sondern nur Justizangestellte, die von vorne herein eine Ausbildung zum Justizangestellten absolviert haben.
Wiederum andere Bundesländer stellen Justizangestellte ein, die vorher in der freien Wirtschaft gearbeitet haben und über eine entsprechende Berufsausbildung verfügen. Das sind im Regelfall Rechtsanwaltsfachangestellte.

Wenn du dich genauer darüber informieren möchtest, dann recherchiere doch auf der Internetseite des Justizministeriums deines Bundeslandes und frag beim jeweiligen Oberlandesgericht nach.

Als Justizangestellte evtl. Für das Wort "Fach" würdest du eine Ausbildung brauchen. Kommt auf das Gericht an. Du kannst dich ja einfach bewerben und oft werden Refas auch angenommen. Ist jedes Bundesland anders diesbezüglich. Wachtmeister werden auch hin und wieder so eingestellt. Man kann aber auch noch eine Wachtmeisterausbildung machen.