Falsche Lohnsteuerklasse, rückgängig machen?
Hallo,
Ich bin selbstständig tätig für meine GmbH, beziehe Lohn von ihr, 450€ jeden Monat. Daneben habe ich einen 450€ Job, nun habe ich bei Lexware Buchhalter leider die GmbH-Tätigkeit in der Lohnsteuerklasse 1 eingepackt (Habe es aber nachträglich in 6 eingepflegt) und die 450€ Tätigkeit wurde vom Finanzamt als Lohnsteuerklasse 6 eingepflegt, wie kann ich dies rückgängig machen lassen, das Problem ist auch das ich den Monat Januar und Februar für meine GmbH schon abgerechnet habe und dort auch Lohnsteuer überwiesen habe, weil ich erst heute die Meldung erhalten habe das die 450€ Tätigkeit in der Lohnsteuerklasse 1 läuft.
Bekomme ich die zu viel bezahlte Lohnsteuer irgendwie vom Finanzamt zurück überwiesen, da doppelt abgebucht?
1 Antwort
Das gibt es erst bei der Steuererklärung für dies Jahr zurück.
Hatte das als Angestellte mal,w eil das FA meinem AG falsche Daten übermittelte (ja, echt wahr).. glücklicherweise fiel es dort direkt auf und die riefen mich an.
FA machte dann erst nen Tanz und beauskunftete mich "machense nicht so ein Theater, bei der Steuererklärung kriegenses ja wieder"
Als ich sagte "hey, wegen IHREM Fehler werde ich womöglich mit St.Kl. 6 statt 1 abgerechnet.. und dann kann ich mehr als 1 Jahr auf die Erstattung warten?".. kam ein lapidares "Ja"
Glücklicherweise haben wir es anders hingekriegt.
Wenn ich das auf Deinen Fall übertrage , wird es zwischendurch keine Erstattung geben :-S