Gegenpartei reagiert nicht auf Einschreiben?
Hallo und zwar hat mein Anwalt ein einschreiben gesetzt und abgesendet an jemanden wo ich Schadensersatzanspruch erhebe. Dieser antwortet schlicht nicht auf das vom Anwalt abgeschickte Einschreiben. Der Anwalt setzte eine Antwortfrist zur Lösungsfindung bis zum 25.10. diese ist nun abgelaufen, wir warten allerdings noch bis Montag. Was passiert wenn die Gegenpartei sich trotzdessen bis dahin nicht meldet?
6 Antworten
Was dann passiert, entscheidest Du mit dem Anwalt:
Entweder Du gibst auf, weil sich der Aufwand nicht rechnet, dann ist die Geschichte zu Ende.
oder Dein Anwalt klagt zivilrechtlich auf Schadensersatz, nachdem ihr gemeinsam Gerichts-, Anwaltskosten und Prozessrisiko abgewogen habt.
Wofür hast du einen Anwalt? Diese Frage sollte der dir beantworten.
Mahnverfahren oder Klage werden wohl die nächsten Schritte sein.
Hallo Holzmichel1,
Dein Anwalt hat eine Frist bis zum 25.10.2018, sprich gestern, gesetzt.
Nun kann man zwei Wege einschlagen:
- Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder
- Klage erheben
Dein Rechtsanwalt wird Dich diesbezüglich sicherlich besser beraten können, als die User hier im Forum, denn man muss schon den ganzen Sachverhalt kennen , um Dir einen vernünftigen Rat zu geben.
Schöne Grüße
TheGrow
Dann wird Dein Anwalt doch hoffentlich wissen, was er zu tun hat.
Auf so ein Schreiben antwortet kein vernünftiger Mensch. Und so ein Schreiben schickt kein normaler Anwalt.
Entweder Forderung mit Fristsetzung oder kein Anwalt ...
Ein Anwaltsschreiben mit Antwortfrist zur Lösungsfindung ? Das findest du einschüchternd ?
Was ich subjektiv als wie empfinde, steht hier überhaupt nicht zur Frage. Es geht darum, dass das gemacht werden muss. Der Anwalt muss anzeigen, dass er mit dem Mandat betraut wurde und eine Vollmacht zur Handlung hat. Das macht man mit dem Schreiben und fordert auch gleichzeitig die Gegenseite auf, das zu tun was sie nunmal tun soll.
Das ist eine Art Warnung, dass bei Untätigbleiben eben Klage erhoben wird. Von Einschüchterung war nie die Rede.
Warum sollte ein "normaler Anwalt" so ein Schreiben nicht schicken? Das ist bei jedem "normalen" Anwalt der erste Schritt: der Gegenseite ein Schreiben schicken, in dem die Forderung nochmal geltend gemacht wird. Die meisten antworten darauf, allein der Briefkopf eines Anwalts reicht für gewöhnlich aus.