Warum muss die Gegenpartei die Anwaltskosten bezahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil man das Recht hat sich fachlich vertreten zu lassen und die meisten Menschen sich fachlich im Recht nicht adäquat auskennen, würde ich sagen. Es muss ja auch nicht immer die „Gegenseite“ zahlen, sondern die unterlegene Seite oder gemäß einer Absprache.

T3Fahrer

Moin,

du verwechselst grad Zivilrecht und Strafrecht. Wenn du angezeigt wirst und es kommt zur Verhandlung, in der du einen RA hast, zahlst du die Kosten bei Verurteilung selbst oder die Staatskasse zahlt deinen RA (sofern er notwendig war, das ist in § 140 StPO geregelt, wann das der Fall ist).

im Zivilrecht trägt jeder Partei zunächst ihre Anwaltskosten. Wenn es dann zu einem Urteil kommt, trägt die unterliegende Partei die RA-Kosten. Sie können auch hälftig aufgeteilt werden oder so, dass jeder auf seinen Kosten hängen bleibt (orientiert sich am Urteil).

Peterschwarz837 
Fragesteller
 01.12.2018, 18:05

Ok, ich meine im Strafrecht - muss man da auch, wenn man verurteilt wird, die Anwaltskosten von der Gegenpartei tragen, z. von dem Opfer der Körperverletzung?