Muss man vor Gericht nur Fragen des Richters beantworten?

2 Antworten

du musst die Fragen des Richters, des Staatsanwalts, den gegnerischen Anwalts beantworten und evtl. auch die des Beklagten. Denn auch er kann Fragen stellen. Der Richter entscheidet dann ob die Frage über den Anwalt gestellt werden müssen, oder direkt vom Angeklagten gestellt werden dürfen.....

Ja, die Fragen des Richters, des Staatsanwaltes und des Anwaltes des Angeklagten musst du wahrgemäß beantworten - sonst machst du dich strafbar. Nur auf Fragen, bei deren Antwort du dich selbst belasten würdest, brauchst du nicht antworten, du darfst aber nicht lügen.

Warum nur der Anwalt des Angeklagten und nicht auch des Opfers/Kläger ?

@sotnu

Der Staatsanwalt ist der "Anwalt des Opfers/Klägers" - jedenfalls bei Delikten, die der Staat auch verfolgt. Ansonsten hast du Recht, dann musst man auch auf die Fragen des Anwaltes des Klägers wahrheitsgemäß antworten.

@sotnu

Weil hier - wie so oft - Straf- und Zivilrecht wieder munter durcheinander geht.