Muss man auf Schreiben von Anwalt antworten? Wenn man mit falschem Namen angeschrieben wird?

7 Antworten

Hi, kommt drauf an.

Wenn er nur einen Buchstaben falsch geschrieben oder weggelassen hat (z.B. Hr.Beipiel anstatt Hr. Beispiel) und deine Adresse stimmt, JA.

Wenn ein ganz anderer Nachname (z.B. Hr Antwort ) steht und deine Adresse falsch ist, dann NEIN.

LG BesserwisserSam

danke für schnelle Antworten, ich werde die Sache erstmal aussitzen und auf Mahnbescheid warten. Ein ordentlicher Anwalt sollte schon darauf achten, wen er verklagen will und sich seine Unterlagen richtig ansehen. Ich denke Nachteile werden mir hieraus nicht ergeben und werde auf zeit spielen und mal sehen was kommt Danke an Euch

würde selber einen Anwalt damit aufsuchen, wenn es etwas wichtiges ist. Und ein Einschreiben würde ich nur mit eigenem Namen annehmen - ausser im Namen ist nur ein Rechtschreibfehler. Reagieren würde ich auf jeden Fall. Und wenn du nur den Anwalt anrufst und sagst, der Name passt nicht zur Anschrift.

niemand muss an seiner eigenen Rechtsverfolgung mitwirken. Die Frage ist, ob der Fehler so erheblich ist, dass eine Zustellung nicht erfolgen kann. Bei deinem Beispiel wäre eine Zustellung wahrscheinlich nicht möglich. Du könntest in einem Verfahren den Zugang bestreiten. annehmen solltest du Schreiben mit dem Namen jedoch grundsätzlich nicht, da sonst, wenn man im Verfahren der Zugang bestritten wird, und im schlimmsten Fall der Postbote als Zeuge benannt wird dieser dann sagt: Ach ja, den Herrn Buchholz kenn ich, der heißt doch Buchmann ....

das sind die sogenannten formfehler und du mußt darau nicht reagiern. mich hat mal jemand falsch angesprochen und ich hab gesagt diese person kenne ich nicht... der ist dann wieder gegangen. ärger habe deswegen nicht bekommen