Datum auf Schreiben vergessen

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ach AnTeeAs,

ganz schön schusselig von dir - ohne Datum, na aber Hauptsache unterschrieben.

Zum einen hast du den Nachweis durch deinen Einschreibbeleg und zum anderen kannst du davon ausgehen, dass in der Anwaltskanzlei dein Schreiben einen Eingangsstempel erhält.

Auch ein "gegnerischer" Rechtsanwalt wird nicht versuchen, aufgrund eines Formfehlers dir ein Strick daraus zu ziehen.

Ja, ich weiß.

Ist mir aber erst jetzt beim Abheften der Kopie und Belege aufgefallen.

Geht um diese ominöse Unterlassungsaufforderung.

Danke!

@AnTeeAs

AnTeeAs, danke dir für den "Stern"

Da das Schreiben an einen Anwalt geht, weiß der im allgemeinen, wie man mit undatierten Schreiben umgeht. Solange der Umschlag mit Zustellungsdatum (darauf kommt es an) dabei ist, ist das Datum auf dem Brief selber zweitranrig. Aber besser datum dazu!! Kajan

Danke!

Beim Einschreiben ist lediglich dokumentiert, dass ein Schreiben geschickt wurde. Welches Schreiben kann nicht nachgewiesen werden, weil durch das Datum eine Verbindung zwischen Schreiben und Einschreibedokumentation geschaffen wird. Ich würde das Schreiben mit dem richtigen Datum nochmals zusenden mit dem Hinweis, dass auf dem ursprünglichen Schreiben versehentlich das Datum vergessen wurde.

Danke!

du bekommst doch von der post ne quittung da stehts drauf

Danke!

nein ist doch logisch man

Nachdem sich hier und RL ein paar Experten damit befassten, und Du trotz der anderen Beiträge hier offenbar diese Meinung vertrittst, nun Für Dich:

Das Datum des Schreibens bringt das Schriftstück erst mit dem Einschreibbeleg in Verbindung. Ein Beweis, daß exakt dieses Schreiben im Brief war, existiert indes nicht.

Sinnvolle Kombination: Schreiben mit Datum aufsetzen und vorab Faxen (dies auch vermerken!), dann per Einschreiben senden.