unser Kind wurde angefahren. Müssen wir den Schaden des Autos bezahlen?

5 Antworten

Strafanzeige gegen die Frau, sie hätte bei einem Unfall mit potentiellem Personenschaden die Polizei holen müssen um den Unfallhergang zu klären. Was hätte die gute Frau den gemacht wenn das Kind plötzlich zusammenklappt weil es doch schwere Verletzt war als erwartet. Die Fahrerin muss sich schon zu ihren ungunsten anrechnen lassen das sie eine Aufklärung des Unfallhergangs durch ihr Verhalten erschwert wenn nicht sogar unmöglich gemacht hat. Was ist wenn sie geschlafen hat und dein Sohn nicht wirklich etwas verkehrt gemacht hat. Ich würde eine Anwalt konsultieren.

Strafanzeige erstatten wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung (das kostet Dich nichts).

Leider lässt sich der Unfallhergang jetzt wohl nicht mehr nachvollziehen, aber die Staatsanwaltschaft wird ermitteln, und die Polizei als Erfüllungsgehilfe ist auch dazu da, zivilrechtliche Ansprüche zu sichern bzw. abzuwehren.

ich würde auch nachträglich zur polizei gehen.

eine bescheinigung über die verletzungen bekommt ihr vom arzt, das fahrrad habt ihr noch und die adresse der dame ist auch bekannt.

die polizei kann nachträglich noch nach augenzeugen ermitteln oder anzeigen schalten. man kann den fall so schlecht beurteilen, da man nur die eine seite kennt.

ist irgendwie merkwürdig, das sie das ohne polizei macht. ich drück die daumen, das sich zeugen melden.

Dem schließe ich mich an, zumal die Frau absolut unvernünftig gehandelt hat. In so einem Fall sollte man als Autofahrer sein Fahrzeug da stehe lassen wo es steht, die Polizei anrufen und je wenn nötig auch den Notarzt. Es geht hier um eine Personenschaden, da ist die Polizei auch sehr schnell vor Ort.

vielen lieben Dank für die Antworten. Wir haben erst vor kurzem die private Haftpflichtversicherung gekündigt und die neue wäre nun demnächst abgeschlossen worden. Leider Schicksal nun. Könnte mich auch tierisch ärgern. Was die Haftung angeht bin ich informiert worden, dass meinen Sohn laut Gesetz gar nicht haftbar gemacht werden kann weil er eben erst 8 ist und wir unsere Aufsichtspflicht nicht wirklich verletzt haben. Er war ja ganz in der Nähe und ist normalerweise nicht so leichtsinnig wie von der Dame beschrieben. Gut möglich dass er unüberlegt die Strasse überquert hat, leider war ich nicht dabei :-( Mir macht eher Sorgen dass man uns nun den Schaden bezahlen lassen möchte. Wir wollten keine Anzeige erstatten und haben auch das Fahrrad reparieren lassen , wir waren eben froh dass nicht mehr passiert ist. Arzt und Reperaturrechnung habe ich jedoch noch. Aber ich würde es schade finden wegen dieser Geschichte jetzt so enden würde. Ich hätte nicht vorgehabt die Dame anzuzeigen. Aber nun scheint das ganze umgekehrt abzulaufen.Unser Kind wird angefahren und nun sind wir die Schuldigen? Das kann einfach nicht richtig sein...

Man muss am besten auch bei kleineren Unfällen die Polizei rufen. Ansonsten ist dein Sohn ja erst 8 deswegen würde ich Strafanzeige stellen und einen Anwalt benachrichtigen

  1. hätten sie die polizei informieren müssen, die frau hat in diesem falle fahrerflucht begangen...denn sie hat nicht beurteilen können, ob ihr sohn verletzt ist oder nicht.
  2. ein kraftfahrer ist immer ein potenzieller unfallverursacher und muss jederzeit so fahren, dass er rechtzeitig bremsen kann und das erstrecht in einer verkehrsberuhigten zone
  3. warum haben sie keine familienhaftpflicht, denn ihr sohn ist ab dem 7. lebensjahr sehrwohl haftpflichtfähig.

danke für die Antwort. Als die Frau unser Kind zu uns brachte war ich erst mal dankbar , dass es ihm relativ gut ging und sie hat sich bei uns entschuldigt. Dass ich Anzeige erstatten müsse, daran habe ich nicht gedacht. Eher hatte ich Verständnis dafür, dass die Dame nicht ausweichen KONNTE( laut ihrer Aussage)wahrscheinlich stand ich selbst noch unter Schock. Mit Punkt 2 haben Sie absolut Recht. Natürlich kann es sein dass unser Kleiner nicht auf die Strasse geachtet hat, was natürlich ein Fehler von ihm war, aber man muss eigentlich auch aufpassen, denn auf Kinder darf man sich nie verlassen. Zu Punkt drei: wir hatten eine und schliessen auch wieder eine neue ab. Genau in diesen Wochen wo wir unversichert waren passiert so ein Unglück. Manchmal ist es wirklich großes Pech und genau dann passiert etwas. So ging es uns nun. Aber unser Sohn haftet laut unseres Versicherers wirklich nicht, da er deliktunfähig sei bis er 10 Jahre alt ist. Er hat ja nicht böswillig gehandelt.

@stefanie11

Der Makler hat Recht. Nach § 828 BGB sind Kinder zwar ab dem 7. Lebensjahr deliktfähig, aber nicht im Bezug von Unfällen mit KFZ.