Parken gegenüber vor Querparkplätzen erlaubt?

4 Antworten

Parken an jener Stelle ist, so wie sich das liest, aus 2 Gründen nicht erlaubt.

Zunächst gibt es eine einzuhaltene Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Meter (seit die Maximalbreite auf 2,55m angehoben wurde sind es sogar 3,05m) die offenbar nicht eingehalten wird.

Weiters dürfen Grundstücksausfahrten (was ein solcher Parkplatz ja darstellt) nicht blockiert werden, bei schmalen Strassen gild daher auch auf der Gegenseite ein Parkverbot. Wenn man öfter als 3 Mal rangieren muss um rauszukommen gild es als erfüllt dass da nicht geparkt werden darf.

Eigentlich wurde Dir dies bereits geantwortet, ich antworte nur noch um die nächste Frage zu beantworten Was man dagegen tun kann. Kommst Du nicht aus dem Parkplatz kannst Du so einen Falschparker wegen Nötigung anzeigen. Man könnte auch dieses Problem der Gemeinde schildern, entweder dass die rigoros Knöllchen verteilen oder ein Halteverbotschild aufstellen damit auch die die in der Fahrschule nicht aufgepasst haben bemerken dass da Parkverbot ist.

Ich denke für eine Nötigung wird es hier mit dem Vorsatz schwierig werden.

@AntonAntonsen

Ein Vorsatz ist doch gar nicht nötig um Nötigung zu begehen?

So wie ich das verstehe rechtswidrig mit Gewalt Jemanden zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu bringen.

Die rechtswidrige Gewalt ist ein Auto da hinzustellen und dadurch wird zu einer Unterlassung der Benutzung seines Fahrzeugs genötigt.

@machhehniker

§ 15 StGB

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Solange man dort also nicht parkt, um den anderen einzuparken, sondern nur aus mangelnder Umsicht, dann ist es lediglich eine OWi.

  1. Ein Haltverbot ergibt sich bereits aus der Restfahrbahnbreite, denn die muss 3,05 Meter betragen (§ 12 (1) Nr. 1 StVO).
  2. Wenn man die Stellplätze als Grundstückseinfahrt ansieht (ich würde das tun), dann ist das Parken gegenüber davon auf "schmalen" Fahrbahnen verboten, wobei einem 2-3-maliges Rangieren zuzumuten ist (§ 12 (3) Nr. 3 StVO).

Parken darfst Du nicht an "engen" Stellen.

Eng definiert der Gesetzgeber das Platz für die höchst zulässige Breite eines Fahrzeuges plus 50 cm Seitenabstand bleiben muss, also 3,05 Meter.

Ist weniger als diese 3,05 Meter auf der Fahrbahn vorhanden wenn Du dort stehen würdest, darfst Du dort gar nicht parken.

https://verkehrslexikon.de/Texte/EngerStrTeil01.php

Wenn dort kein Parkverbot besteht kann sich leider jeder hinstellen.Man kann aber die Kommune bitten die Situation zu überprüfen um so doch ein Parkverbot zu erreichen.

Ein besonderes Parkverbot ist nicht erforderlich, da bereits die Mindestbreite zum Parken unterschritten wurde und somit ein Parkverbot besteht.

Ein Parkverbot ist nicht immer an das entsprechende Verkehrszeichen gebunden, es gibt in $ 12 StVO auch viele andere Gründe für ein Parkverbot, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten ergeben.

@Schnarchix

Leider glauben nur immere wieder Welche dass expliziert ein Halteverbotschild aufgestellt sein muss damit Parken nicht erlaubt ist.

@machhehniker

Das ist leider wirklich so, damit müssen wir leben.

Nur bei uns glaubt einer, dass querstehende Parkplätze auf der anderen Straßenseite bei ausreichend breiter Straße (Breite: 6 m) automatisch ein gegenüberliegendes Parkverbot begründen - natürlich nicht für seinen PKW sondern nur für mein Wohnmobil. :-)

@Schnarchix

Naja, sowas Ähnliches erlebe ich auch immer wieder mit dem LKW. Da will mir auch immer wieder Jemand erzählen dass man an manchen Strassen, an denen ich mal den LKW abstelle, nur mit Autos, nicht aber mit LKWs parken darf.

@machhehniker

Sofern die Mindestdurchfahrbreite gegeben ist und das Parken nicht regelmäßig geschieht, wobei an die Regelmäßigkeit ganz hohe Anforderungen gestellt werden... das hätte aber auch von meinem "Spezi" kommen können. Ein Kleinlaster (7,49 t) hatte morgens mal einen Schnitt in der Plane, abends war sie noch in Ordnung.

Pech für ihn ist bei mir nur: Ich weiß, wo er wohnt und wie sein Auto aussieht. Und er weiß, dass ich es weiß. :-)