Gebrauchtwagen gekauft, was sind meine rechte?
Hallo, ich habe vor einem Monat einen gebrauchten Golf 7 gekauft. Leider kenne ich mich nicht gut aus mit Autos und konnte nur das rein objektive und die Fahrzeug Leistung beim Probefahrt beurteilen. Soweit so gut. Laut dem Verkäufer der privat verkauft handelt es sich weder um ein Unfall noch Import Fahrzeug, seine Antwort war, er wisse es nicht. Das Fahrzeug war ebenfalls auf den Namen einer anderen Person angemeldet als den Namen des Verkäufers.
Nach einem Monat ist nun das untere Front Licht abgefallen welches mit Kunststoffkleber an der Karosserie befestigt war. Ein klares Indiz für ein Unfall wagen. Auch hört sich das Fahrzeug ab und zu mal Brüchig an wenn ich über eine Kante hoch und herunter fahre.
Nachdem ich das Fahrzeug gekauft habe und dann mal genauer auf den Fahrzeugschein geschaut habe konnte ich entdecken dass es sich um ein importfahrzeug aus Italien handelt. Laut Verkäufer wüsste er nicht dass es sich um ein Import handelt. Im Vertrag hat er ‚Keine angabe‘ angekreuzt. Das selbe gilt für Unfallwagen ‚Keine Angabe‘
Was kann ich nun machen? Ist die Geschichte gelaufen oder kann man die Person wegen Betrugs verklagen?
4 Antworten
Du kannst den Kaufvertrag anfechten wegen "Argliste Täuschung".
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html
Du musst allerdings bedenken, bevor du dein Geld wieder siehst darfst du erstemal jede Menge Geld bezahlen für Rechtsanwalt und Gutachter. Und niemand bezahlt dir deine Zeit, Lauferei und schlechte Laune.
Üblicherweise wissen solche Typen genau was sie machen und bei solche nTypen dafst du dich dann in eine lange Schlange der Leute einreihene di auch noch Geld haben wollen.
Naja, wenn er sagt, er weiß es nicht, heißt das nicht unfallfrei. Da hast du m.E. sehr schlechte Karten. Dass er womöglich was wusste, musst du ihm erstmal beweisen, und das ist schwer bis unmöglich. Und ob du selbst dann was reißen kannst, ist sehr fraglich, da dir ja gar keine Unfallfreiheit zugesichert wurde. Um sowas muss man sich vorm Kauf kümmern… 🙄
Was den Import angeht, kannst du vergessen. Da lohnt die Aufregung nicht. Der Preisunterschied ist minimal und je älter der Wagen ist, desto weniger bis gar nicht mehr ist er vorhanden. Wenn es also nicht gerade mehr oder weniger ein Jahreswagen war…
Da du den Kaufvertrag so unterzeichnet hast und auch nach der Probefahrt nichts zu beanstanden hattest, kannst du ihn gerne verklagen, aber leider erfolglos.
Evtl muss er das Frontlicht instandsetzen, mehr aber auch nicht.
Wenn man sich mit Autos nicht auskennt, nimmt man zum Autokauf einen Fachkundigen mit. Tut man das nicht, lauft man Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden.
Kleiner Tip am Rande. Der ADAC biete bspw einen Gebrauchtwagen-Check an. Wird da aber sicher auch andere Anbieter geben. Und wenn Du keinen großen Plan von Autos hast, ist das immer noch günstiger, als einen Haufen Schrott zu erwerben.
Der Kaufvertrag ist von Dir unterzeichnet, daher stehen die Chancen schlecht und Du müsstest ihm Vorsatz nachweisen.