Re - Import Fahrzeug und Fahrzeugeinzelbesteuerung?

6 Antworten

Normal muss der der Händler die Steuer abführen. Eigentlich ist das bei Re Import auch überhaupt kein Problem, wenn der Händler seriös ist.

Hier würde ich zunächst den Händler kontaktieren und das Finanzamt Informieren

Boujmal2000 
Fragesteller
 23.01.2022, 19:37

auf der Rechnung steht "keine Mwst" und steht "nach Paragraf 25a ust.G wird ohne MwSt verkauft ! ?

DerBayer80  23.01.2022, 19:39
@Boujmal2000

Das kann er aber eigentlich nur bei einem gewerblichen Käufer. Hier ist etwas gewaltig schief gelaufen

Helefant  23.01.2022, 20:35
@DerBayer80

Nein, die Differenzbesteuerung wird bei Gebrauchtwaren angewendet, die der Händler von Privat gekauft hat. Der Verkauf an andere Unternehmer rentiert sich da meistens nicht.

DerBayer80  23.01.2022, 20:37
@Helefant

Hier ist es ein Reimport Fahrzeug. Diese sind in der Regel neu. Der Händler hat das kfz als Händler an eine Privatperson verkauft. Also hat der Händler die MwSt auszuweisen und abzuführen. Nicht der Käufer im Nachgang.

Helefant  23.01.2022, 20:42
@DerBayer80

Der § 25 a greift dann wenn Der Verkäufer beim Erwerb des Fahrzeugs keine Umsatzsteuer bezahlt hat, weil der Vorlieferant selber entweder Kleinunternehmer ist oder selber ohne Umsatzsteuer eingekauft hat.

Boujmal2000 
Fragesteller
 24.01.2022, 09:54
@Helefant

Ich berichte auf jeden Fall, was dabei "rumgekommen" ist!

Bist Du sicher dass Du das Fahrzeug bei einem deutschen Händler gekauft hast? Oder handelt es sich nur um einen Vermittler? Wie sieht denn der Kaufvertrag aus, wie die Rechnung?

Wenn Du das Fahrzeug von einem deutschen Unternehmer gekauft hast, dann ist der verpflichtet, Dir die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und ans Finanzamt abzuführen.

Boujmal2000 
Fragesteller
 23.01.2022, 19:39

ja, deutscher Händler! auf der Rechnung steht 0 Euro Mwst und nach Paragraf 25a ust.G wird ohne MwSt verkauft

Ich hatte auch schon Reimport Fahrzeuge. Das war immer völlig problemlos. Sowas erledigt normalerweise der Händler.

Was sagt der Händler denn eigentlich dazu? Vielleicht gab es bei dem einen Fehler?

Boujmal2000 
Fragesteller
 17.01.2022, 18:11

bei allen Händler-Angebote steht "Mwst nicht ausweisbar"

HarryXXX  17.01.2022, 18:15
@Boujmal2000

Das macht ja nichts, du bist ja Privatmann.

Ich würde nicht davon ausgehen, da noch was bezahlen zu müssen.

HarryXXX  17.01.2022, 18:17
@Boujmal2000

COC Papiere sind aber vorhanden, oder?

Boujmal2000 
Fragesteller
 17.01.2022, 18:40
@HarryXXX

ja, habe ich ja noch zur Anmeldung gebraucht

MWST nicht ausweisbar = Versteuerung nach §25a UStG

Das muss aber der Händler machen. Ohne Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, bekommst du das Fahrzeug doch gar nicht zugelassen.

Da kann also etwas nicht stimmen bei der Schilderung. Vielleicht hat das Fi-Amt eine Steuerprüfung beim Händler gemacht und div. Unregelmässigkeiten feststellen müssen. Das gilt es nun zu klären. Rufe den Sachbearbeiter beim Fi-Amt an und frage nach, warum wieso weshalb.

Boujmal2000 
Fragesteller
 23.01.2022, 19:36

auf der Rechnung steht : Nach Paragraf 25a ust.G wird ohne MwSt verkauft ?

Wenn die Mehrwertsteuern noch nicht bezahlt sind, mußt du sie bezahlen.

Wenn du das Geld nicht voll bezahlen kannst mußt du das Finanzamt anschreiben und das mitteilen. Die werden mit sich reden lassen, dann kannst du die Summe auch abstottern.

Helefant  17.01.2022, 21:34

Umsatzsteuer wird nur in extremen Ausnahmefällen gestundet.

Maritha25  17.01.2022, 21:37
@Helefant

Und, wenn er das Geld nicht aufeinmal zahlen kann?

Helefant  17.01.2022, 21:41
@Maritha25

Er muss halt seine finanziellen Verhältnisse darlegen und mitteilen, wann er welche Raten leisten kann. Die Entscheidung trifft dann das Finanzamt.

Maritha25  17.01.2022, 21:48
@Helefant

Ach, interessant und was hab ich geschrieben?

Helefant  17.01.2022, 23:09
@Maritha25

Du hast geschrieben:

Die werden mit sich reden lassen

Das ist bei Umsatzsteuer nicht selbverständlich.