Woran orientiert sich die Wertminderung eines Autos nach Unfall? Muss ich mein Auto als "Unfallwagen" verkaufen?
Hallo, ich habe eine Frage zu einem Autounfall. Der Gegner ist mir in mein stehendes Fahrzeug gefahren, die Schuldfrage ist also eindeutig geklärt. Nun habe ich gehört, dass die Wertminderung nicht mehr als 10-15% der Reparaturkosten betragen wird (ca. 2000€ laut Kostenvoranschlag der Werkstatt). Allerdings muss ich - soweit ich das bisher verstanden habe - den Wagen nun bei einem Verkauf als "Unfallwagen" deklarieren. Die Front ist beschädigt und es müssen Teile ausgetauscht werden. Mein Verlust bei einem Verkauf beträgt doch nicht nur 200€, wenn ich als Angabe "Unfallwagen" in der Anzeige stehen hab.
Habt Ihr Erfahrung damit? Gibt es etwas, was ich beachten muss oder habe ich das alles so richtig verstanden und muss es so akzeptieren?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
"unfallwagen" musst du nicht in eine anzeige schreiben, sondern nur den käufer über den unfall ehrlich und detailliert unterrichten, bzw. das im kaufvertrag angeben. ob er dann soviel weniger als den wertminderungsbetrag zahlen will, den du bekommen hast, steht auf einem anderen blatt.
Ok
Die Wertminderung richtet sich natürlich nach dem Umfang des Schadens.
Deswegen berechnet das ja auch ein Sachverständiger.
Ich bin gerade etwas verwirrt durch diese Antwort. Ich habe in den Details zur Frage dargestellt , wie ich bisher die Errechnung der Wertminderung verstanden habe und mich erkundigt , ob ich das richtig verstanden habe.
Es wirkt so als hätten Sie nur die „Überschrift“ meiner Frage gelesen. Mir ist sehr wohl klar , dass sich das nach dem Umfang des Schadens richtet, wonach sonst.
Wenn ein altes Auto danach nur die Hälfte Wert ist das ist das weniger als bei einem neuen. ?!?!
Also kann sich das kaum an der Schädenshöhe bemessen. Die ist ja gleich hoch.
Beauftrag einen Gutachter der rechnet das
Wie hoch die Wertminderung anzusetzen ist, kann ein Gutachter beurteilen.
Nun habe ich gehört
ist eine relativ unzuverlässige Quelle.
Die Wertminderung wird sich wohl an der Schadenshöhe, aber auch am Zeitwert des Fahrzeugs bemessen. Bei einem relativ neuen Fahrzeug wird der Unfall stärker ins Gewicht fallen als bei einer zehnjährigen Möhre, auch wenn die Reparaturkosten identisch sind.
Muss ich mein Auto als "Unfallwagen" verkaufen?
Sehe ich nicht so. Aber du darfst es jedenfalls nicht als unfallfrei verkaufen.
Wobei ich das ganze Thema für eine einzige große Grauzone halte. Mir ist jedenfalls keine rechtssichere Definition bekannt, was "unfallfrei" oder "Unfallfahrzeug" genau bedeutet.
Der "Gegner" ist vor dir in die Front reingefahren?
Über den Ablauf des Unfalls müssen wir aber nicht mehr diskutieren. Das Ganze wurde von einer Kamera aufgezeichnet und dadurch die Schuld des anderen festgestellt.
Ich fuhr auf einen Parkplatz, der LKW hat zu diesem Zeitpunkt gestanden. Ich sah, dass er losfährt, blieb stehen und ging in den Parkmodus. Zu diesem Zeitpunkt standen wir mehr oder weniger parallel zueinander, ich rechts von ihm. Anstatt geradeaus vom Parkplatz zu fahren, machte er so eine scharfe Rechtskurve, dass er meine Front mit seiner rechten Seite erwischte. Dann fuhr er weg.