Das Finanzamt fordert Nachweis über beantragte Fahrtkosten an. Geforderte Nachweise nicht vorhanden. Was kann ich tun?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Tropico69 für das Jahr 2014 ist die Antwort von Eulenhasser richtig. Für die Jahre 2012 und 2013 kannst du zwar für die Universität zwar die HIn- und Rückfahrt geltend machen, aber da es vermutlich deine erste Ausbildung ist sind das nur Sonderausgaben die bis zu 4000,-- € geltend gemacht werden können und keine Werbungskosten, es sei denn dein Studium hat sich an eine Lehre angeschlossen dann sind es Werbungskosten. Und für den Weg zur Arbeit kannst du ja sowieso nur die einfache Strecke berechnen. Das Finanzamt ist berechtigt Belege für Sachen zufordern, die ihnen unklar sind. Da du aber zwei Autos benutzt hast reicht nach meiner Erfahrung eine eidesstattliche Erklärung der Fahrzeughalter aus das du ihr Fahrzeug genutzt hast, es sei das das Finanzamt darauf besteht auf die Belege da reicht auch eine Hauptuntersuchungsbeleg (das müßten beide Fahrzeuge haben, da es Pflicht ist) von beiden Fahrzeugen aus, an Hand das Finanzamt den Kilometerstand ersehen kann. Sollten diese Hauptuntersuchsbelege nicht mehr vorhanden sein, dann streicht das Finanzamt die Kilometer mehr nicht und du hast eine geringere Erstattung oder eine höhere Nachzahlung (ich kenne deinen Bescheid nicht).

Ich hoffe ich konnte dir helfen, wenn du noch Fragen hast melde dich.

Hallo mausespitz, damit haben Sie mir schon sehr gut geholfen. Meine Vorgehensweise würde also so aussehen, dass ich die eidesstattlichen Erklärungen der Fahrzeughalter inkl. der Kopien der jeweiligen Fahrzeugscheine an das Finanzamt übersende. Zusätzlich weise ich im Schreiben darauf hin, dass keine Tankquittungen mehr vorhanden sind. Da es sich bei meinem Studium um ein Zweitstudium handelt (Master) bin ich wieder in den Werbungkosten unterwegs.

@tropico69

Genau da es ein zweit Studium ist, sind dies Werbungkosten. Ich würde nicht darauf verweisen das keine Tankquittung vorhanden ist, nur die Eidesstattlichen Erklärungen einreichen und die Hauptuntersuchungsbelege (2013 und 2012) bei beiden Fahrzeugen das reicht.

Leider muss ich widersprechen. Für 2014 wäre meine Antwort überholt bzw. falsch. Ab 2014 handelt es sich bei einer Universität wieder um eine erste Tätigkeitsstätte, § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG.

Mit Veröffentlichung des Urteils im Budessteuerblatt (BStBl II 2013, S. 234) hat das Bundesfinanzministerium die Finanzbehörden angewiesen, dieses in allen noch offenen Fällen anzuwenden; also auch in diesem hier. Somit muss der Fragesteller seine ihm tatsächlich entstandenen Fahrtkosten nachweisen. Es gibt keine "Dienstreisepauschale"; hierbei handelt es sich nur um eine Vereinfachungsregelung, bei der 30 Cent je Kilomenter statt der tatsächliche entstandenen Kosten angesetzt werden können. Wenn jedoch auch keine tatsächlichen Kosten entstanden sind (z.B. weil dem Fragesteller unentgeltlich ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde), können auch nicht die 30 Cent angesetzt werden. Dasselbe gilt, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten nicht nachgewiesen werden können.

Mit geeignetem Nachweis meint das Finanzamt Anfangs- und Endkilometerstände der benutzten Fahrzeuge. Zudem noch Belege darüber ob dir durch die Benutzung der Fahrzeuge Kosten entstanden sind. Evtl. eine Bestätigung des Halters über entstandene und übernommene Kosten deinderseits. Das Finanzamt vermutet nämlich eine unentgeltliche Überlassung. Drittaufwand kann leider nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Du kannst ja die Nutzung abarbeiten mit Grundstückspflege und Einkäufen. Unter entgeltlich kann auch eine Gegenleistung in Form einer Dienstbarkeit verstanden werden, die dann nicht vergütet wird.

Hallo agentharibo,

für die Benutzung der Fahrzeuge sind mir nur die Tankkosten entstanden (allerdings habe ich die Quittungen nicht aufbewahrt). Reparaturen und TÜV sind im Jahr 2013 nicht angefallen. Müssten die tatsächlich angefallenen Kosten denn durch den Ansatz der Entfernungspauschale (den ich bislang angenommen hatte bei einem Zweitstudium) nicht sowieso hinfällig sein? Aktuell würde ich dem Finanzamt nur die Fahrzeugscheine und die Bestätigungen der Halter der Fahrzeuge übersenden aus denen hervorgeht, dass mir die Fahrzeuge zur Nutzung überlassen wurden. Ihrer Meinung nach wäre dies vermutlich nicht ausreichend, oder?

Wenn Du keine Kosten mit dem Fahrzeug hattest, dann steht dir auch nicht das Geld zu und man kann behaupten Steuerbetrug !!

Dem Finanzamt steht immer der Vorbehalt selbst die Freibeträge nach eigenem ermäßen sich bestätigen zu lassen und können jederzeit Unterlagen einfordern !

Was für Kosten? Du hättest die km Pauschale angeben müssen aber keine Kosten denn, Kosten bezahlt das Finanzamt nicht, nur die km Pauschale.

Hallo Jimpo, Hallo chmoti88,

mir geht es rein um die Entfernungspauschale, von daher bin ich durch die Frage des Finanzamts "wer trägt die Kosten für die Fahrzeuge" ebenfalls überrascht. Tank-Kosten habe ich immer selber bezahlt.

Gegenfrage: Ist das ein Erststudium gewesen? Denn dann sind m.W. die Fahrtkosten Sonderausgaben und keine Werbungskosten - und auf € 4000.--/p.a. begrenzt. Das würde auch die Rückfragen des FA bezüglich der Zusammensetzung der Kosten erklären.

Nein, das war mein Master-Studium. Somit müssten es Werbungskosten sein, und genauso berücksichtigt werden wie Wege zur Arbeit, oder?

@tropico69

Ja, das ist richtig. In dem Fall solltest Du - wie "wfwbinder" bereits geschrieben hat - dem FA einfach die Kennzeichen und Halter der beiden Fahrzeuge nennen, und gut. Weitergehende Nachweise sind dann wg. Entfernungspauschale nicht erforderlich.

@FordPrefect

Super FordPrefect, vielen Dank für die schnelle Antwort.