Hohe Nachzahlung gemäß Lohnsteuerbescheid: Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn korrekt versteuert?

2 Antworten

Wenn das Finanzamt Deinen Einspruch mit Einspruchsentscheidung abgewiesen hat, wäre die nächste Stufe eine Klage vor dem Finanzgericht.

Ab der Stufe "Finanzgericht" fallen aber Kosten an, die von der Partei zu zahlen sind, die unterliegt, also verliert.

Du musst Dich zwar vor dem Finanzgericht nicht vertreten lassen; trotzdem würde ich Dir empfehlen, Deine Unterlagen erst einmal einem Steuerberater zu zeigen und ihn nach den Erfolgsaussichten fragen.

Eine Abfindungszahlung wird nicht in jedem Fall ermäßigt besteuert. Auch wenn der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers gerechnet hat, kann sich letztendlich ergeben, dass keine "Zusammenballung von Einkünften" - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html - vorliegt.

Offensichtlich sieht das Finanzamt das auch so. Ehe also eine Klage eingereicht wird, mache Dich erst nochmal kundig über die richtige Besteuerung.