Gebäudeversicherung mit Nachbarn teilen?

3 Antworten

Die Gebäudeversicherung muss auf den Grundbesitzer (wie im Grundbuch)laufen. Seid ihr das gemeinsam, muss auch die Versicherungsnehmereigenschaft auf beide ausgestellt sein. Das gleiche gilt für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Wie ihr euch die Kosten aufteilt, könnt ihr selbst entscheiden.

Davidschulz2020 
Fragesteller
 17.08.2021, 13:33

Es handelt sich um ein Haus mit einer wohnung unten und einer oben mit jeweils seperatem Eingang.

Im versicherungschein sind ingesamt 230 qm eingetragen, von denen 100 mir gehören und 130 ihm. Wir sind, für unsere Wohnungen jeweils der Eigentümer.

Im Versicherungsschein steht nur mein Nachbar drin, über den das komplette Gebäude, inklusive dem Teil der mein Eigentum ist versichert ist , die Versicherung meinte es kann nur eine Person drinstehen, da es sich um 1 Gebäude handelt hierbei , das war ja auch meine Frage warum ich meinen Teil nicht gesondert eigen versichern kann

DerHans  17.08.2021, 13:36
@Davidschulz2020

Das gibt in einem Schadensfall Komplikationen. Ihr seid eine Eigentümergemeinschaft und so muss auch die Versicherungsnehmereigenschaft aufgebaut sein. Krass gesagt müsstest du bei einem schaden den Nachbarn bitten, den der Versicherung zu melden, und die Entschädigung ginge ebenfalls an ihn. Das ist rechtlich nicht möglich.

Die Kosten der Police müsst ihr eben im Verhältnis 13 : 10 aufteilen.

Davidschulz2020 
Fragesteller
 17.08.2021, 13:40
@DerHans

Er wurde aber die Entschädigung für das komplette Gebäude bekommen für die versicherten 230 qm Wohnfläche und nicht nur für seinen Teil mir geht es darum dass die Versicherung nicht dann sagt der Vertrag ist teilsnichtig weil er nicht berechtigt ist die 100 qm mitzuversichern

DerHans  17.08.2021, 13:43
@Davidschulz2020

Spätestens beim ersten Schaden werdet ihr mit diesem Problem konfrontiert.

Ihr seid doch sicher auch als Eigentümergemeinschaft im Grundbuch eingetragen.

Davidschulz2020 
Fragesteller
 17.08.2021, 13:55
@DerHans

Die Kosten für die Versicherung werden immer anteilig aufgeteilt, nur ist es so das ich nicht mit ihm Schein stehe für die Versicherung sondern nur er, es geht mir jetzt darum ob die versicherung im Schadensfall für die 230 qm aufkommen muss oder sagen kann er ist nicht berechtigt gewesen für die kompletten 230 qm den Vertrag abzuschließen und dann sagt wir zahlen nur für seinen Teil , ich weiss das er das Geld dann bekommt und es an mich weiterleiten muss da die Versicherung nur mit ihm sprechen wird.

Ich möchte nur wissen ob die Versicherung für die kompletten 230 qm aufkommt

DerHans  17.08.2021, 13:57
@Davidschulz2020

Natürlich muss die tatsächlich Wohnfläche auch in die Berechnung der Versicherungssumme eingegangen sein.. Sonst wäre aber für den gesamten bau eine Unterversicherung dokumentiert. Entsprechend würde auch bei einem TEILSCHADEN dann gekürzt.

Davidschulz2020 
Fragesteller
 17.08.2021, 14:02
@DerHans

Ja es wird auch für die komplette Fläche bezahlt und diese ist auch der Versicherung gemeldet und ist dokumentiert meine Frage ist nur ob die Versicherung sagen könnte wir zahlen nur für die 130 qm da der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist und war für die kompletten 230 qm den Schein zu beantragen, da er nur von 130 qm der Eigentümer ist und die 100 qm die über bleiben einen anderen Eigentümer haben

DerHans  17.08.2021, 14:04
@Davidschulz2020

Du wirst nicht daraum erum kommen, dass die Police neu ausgestellt werden muss. Macht das so lange es noch KEINEN Schaden gab. Nichts ist ärgerlicher, als ob die Versicherung dann notwendige Zahlungen erst einmal zurück hält bis das geklärt ist.

Was hindert euch denn daran, dass ändern zu lassen? Das kostet doch nichts.

Davidschulz2020 
Fragesteller
 17.08.2021, 14:14
@DerHans

Ich ändere das auch, aber wenn es jetzt zu einem Schaden kommt ist das komplette Gebäude versichert auch mein Teil, nur, dass das Geld an meinen meinen Nachbarn ausgezahlt wird also der Gesamtbetrag für seinen Schaden und meinen?

Sprich die Versicherung kommt für den kompletten Schaden auf für die 230 qm die komplett an ihn ausgezahlt wird und er mit dann meinen Teil überweisen darf

Mit geht es darum das im Schadensfall ich auch Geld bekomme und mein Bereich durch die Art wie es gerade versichert ist nicht abgedeckt ist

DerHans  17.08.2021, 14:15
@Davidschulz2020

Deswegen habe ich ja geschrieben, dass ihr das ändern sollt, SOLANGE es noch KEINEN SCHADEN gab.

Davidschulz2020 
Fragesteller
 17.08.2021, 21:05
@DerHans

Ich war heute da und habe nachgefragt, die haben gesagt das es gesetzlich verboten ist eine Versicherung auf 2 Versicherungsnehmer laufen zu lassen und das eine die Versicherung abschließen muss als begünstigter und mit dem anderen dann teilen muss privat und die Versicherung nichts mehr damit zu tun hat na ja

DerHans  17.08.2021, 22:02
@Davidschulz2020

Ihr seid eine Eigentümergemeinschaft. Diese muss auch der Versicherungsnehmer sein. Das ist Blödsinn, was man dir da erzählt hat. Geh zu einem anderen Makler

Davidschulz2020 
Fragesteller
 18.08.2021, 18:52
@DerHans

Es ist keine weg eingetragen es ist ein Zweifamilienhaus mit 1 Wohnung oben und einer unten war jetzt bei 2 Versicherungen die das sagen

DerHans  18.08.2021, 20:37
@Davidschulz2020

De facto IST es aber ein WEG. Zwei Wohnungen zwei Eigentümer.

Bei Eigentumswohnungen, so habe ich deine Aufteilung verstanden, ist es richtig immer das gesamte Gebäude in einem Vertrag zu versichern. 

Im Schadenfall kann es natürlich zu Problemen kommen, sofern du nicht im Versicherungsschein genannt bist. – Die Versicherung wird nämlich vorerst nur mit dem VN sprechen wollen und das bist leider nicht du.

Daher solltest folgende Änderung vornehmen:

Lasst euch bei der Versicherung als Eigentümergemeinschaft eintragen und dein Problem ist gelöst. 

Viel Glück 

Davidschulz2020 
Fragesteller
 17.08.2021, 13:38

Hallo danke für die Antwort.

Es ist aber generell möglich dies so zu Versichern, in dem Fall jetzt ohne Eigentümergemeinschaft,

Im Schadensfall wuerde mein Nachbar aber trotzdem den Schaden für meinen Teil ausgezahlt bekommen und muss diesen dann an mich weitergeben oder kann die Versicherung dann sagen ne er ist nicht berechtigt diesen Bereich auf sich zu Versichern da er nicht kompletter Eigentümer ist in dem Fall ja 230 qm von denen 100 mein eigen sind und dann gegebenfalls sagen ne wir zahlen nur für die 130 qm da er nicht berechtigt ist die 100 qm mitzuversichern, da er nicht Eigentümer ist

Davidschulz2020 
Fragesteller
 17.08.2021, 14:08

Sollte ich nicht im Versicherungsschein miteingetragen sein wie hier jetzt, muss die Versicherung aber trotzdem den kompletten Schaden für die 230 qm auszahlen die auch im Schein stehen oder in dem fall wuerde diese ja der Nachbar bekommen und von dem geld müsste er mir dann meinen teil auszahlen.

Die Versicherung könnte nicht dann sagen er war nicht berechtigt, das komplette Gebäude zu versichern, Sondern nur sein Eigentum, deswegen zahlen wir auch nur für die 130 qm von obwohl im Schein für 230 qm bezahlt wurde aber 100 qm mir zu stehen

Es geht mir darum ob die versicherung auch für 230 qm zahlen muss und nicht sagen kann ne es wurde für 230 qm bezahlt und die sind auch eingetragen aber die 100qm gehören jemandem anders und sie sind nicht berechtigt für diesen dies mitzuverrrsichern dann

Davidschulz2020 
Fragesteller
 18.08.2021, 23:36

Danke für die Antwort im Schadensfall wuerde dann mein Nachbar aber auch den Schaden ausgezahlt bekommen der bei mir entstanden ist Sowie seinen nicht das die Versicherung dann sagt ne er hat die Versicherung für sich und für mich abgeschlossen obwohl ihm nur 130 gehoren und mir die anderen 100 und er eigentlich nur seinen Teil versichern dann dürfte , da er nicht berechtigt ist für mich mitzuversichern nicht das die Versicherung dann wegen dem formfehler sagt wir zahlen nur für seine 130 qm und nicht mit für meine 100 qm mit da ihm diese nicht gehoeren er sie aber mitversichert hat , obwohl wir für 230 qm bezahlen und bezahlt hatten, dann muss ja die Versicherung meinen Teil auhh begleichen oder wir haben ja auch für die komplette Fläche bezahlt dann

HoiZusammen  19.08.2021, 14:56
@Davidschulz2020

Grundsätzlich gilt:

Die Versicherung wird die Auszahlung der Schadenszahlung immer an den Versicherungsnehmer vornehmen. – Also: bei deinem Nachbarn. 

Die Versicherung wird im Vorfeld auch nicht prüfen, ob es „Miteigentümer“ gibt. Dadurch das nur ein Versicherungsnehmer benannt wurde, geht sie vorerst davon aus, dass dein Nachbar alleiniger Eigentümer ist.

Eine Eigentumsprüfung erfolgt üblicherweise nur bei „Totalschäden“. – In solchen Fällen lässt eine Versicherung so meist das Grundbuch zeigen.

Das heißt für dich:

Im Schadensfall müsstest du dich stets mit deinem Nachbarn auseinandersetzten. 

Ich möchte dir nochmals raten dich, als Versicherungsnehmer aufnehmen zu lassen. Also: Ihr zwei als Eigentümergemeinschaft. In eurer aktuellen Situation bist du verschiedenen Gefahren ausgesetzt.  

Davidschulz2020 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:25
@HoiZusammen

Ja aber der Nachbar würde den Schaden bei mir bezahlt bekommen darum geht es mir er musste mir dann nur das geld geben richtif es geht mir nur darum ob der Schaden bei mir auch beglichen wird

Wenn Du Besitzer bist, wer sind denn die Eigentümer und was sagt Die Teilungserklärung dazu?

Eine WEG muss versichern, auf den Namen der WEG, ist ja bei der Haftpflicht auch nicht anders.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Davidschulz2020 
Fragesteller
 16.08.2021, 15:27

Eigentümer von Wohnung 1 ist er von Wohnung 2 bin ich, dass gesamte Gebäude sprich Wohnung 1 und 2 ist versichert Versicherungsnehmer ist der Nachbar über den diese laueft.

Bei der Versicherung sagte man mir das man es hier nur so Versichern kann, dass Wohnung 1 und 2 sowie das Gemeinschaftseigentum über eine Versicherung laufen muss da man die Wohnungen nicht genau aufteilen kann da treppenhaus Fassade Dach und weiteres beiden Eigentümern gehören

Finde ich schon bisschen scheisse das ich meinen Teil nicht einzeln auf Mich versichern kann sondern mit ihm gemeinsam dies tun muss und er im Versicherungsschein eingetragen ist

schleudermaxe  16.08.2021, 15:31
@Davidschulz2020

Du hast mich nicht richtig verstanden.

Er kann nicht, es kann nur der Verwalter der WEG, wer ist das? Wer kassiert im Schadensfall das Geld?

Ist so wie bei den Scheiben des Hauses.

Davidschulz2020 
Fragesteller
 17.08.2021, 13:28
@schleudermaxe

Es gibt keine weg, es ist ein Zweifamilienhaus bei dem ich oben der Eigentümer für die obere Wohnung mit separatem Eingang und er unten der Eigentümer ist mit separatem Eingang der Versicherungsschein für das komplette Gebäude laueft über den Nachbarn 130 qm von ihm 100 von mir ingesamt sind im Schein 230 qm eingetragen.

Die Hausnummer von ihm ist die 7 genau wie meine kein 7 a und b oder sowas es gibt nur die 7 ein Gebäude.

schleudermaxe  17.08.2021, 14:29
@Davidschulz2020

Eben, eine Hausnummer, zwei Grundbücher, somit eine WEG, eine Versicherung, für das gemeinschaftliche Eigentum.

Wer bezahlt, wenn das Dach mal repariert werden muss?