Leichter Wasserschaden durch kaputten Schlauch an der Waschmaschine

2 Antworten

Hier ist ein Leitungswasserschaden entstanden. Soweit Gebäudeteile betroffen sind, wird die Schadenbeseitigung durch die Gebäudeversicherung bezahlt. Sind auch Hausratsachen des Mieters betroffen (z.B. Möbel, Teppiche), reguliert dessen Hausratversicherung.

In jedem Fall ist der Vermieter für die Beseitigung der Schäden am Gebäude verantwortlich, selbst, wenn er keine Versicherung hat (unwahrscheinlich). Ein Blick auf die Nebenkostenabrechnung kann hier weiterhelfen, da die Kosten der Gebäudeversicherung meist auf die Mieter umgelegt werden.

Vielen Dank, unser Vermieter hat keine Gebäudeversicherung.

Bei uns ist ähnliches passiert, hat die Gebäudeversicherung bezahlt.

Sie meinen, die Gebäudeversicherung des Vermieters ? Wenn er denn eine hat. Die Versicherung soll freiwillig sein.

@Casi72

Ja, genau die Gebäudeversicherung, die der Vermieter abschließen sollte.