Leichter Wasserschaden durch kaputten Schlauch an der Waschmaschine
Hallo, ich habe ein Anliegen: Durch einen defekten Schlauch an der Waschmaschine bei uns kam Wasser heraus und floss in die Wohnung unter uns. Das Wasser hat die Wand der Mieterin unter uns beschädigt. Nun muss die Wand gestrichen werden. Kosten ca. 150 euro. Das ist zwar nicht die Welt, aber es geht darum, welche Versicherung den Schaden bezahlt. Unsere Haftpflicht lehnt ab mit dem Verweis, daß es die Gebäudeversicherung des Eigentümers bezahlen müsse, da die Wand zum Gebäude dazugehört und dies in einer anderen Wohnung passiert ist. Unser Hauswirt, bzw. Vermieter möchte den Schaden auch nicht übernehmen. Es kann sein, dass er keine Gebäudeversicherung hat, da diese freiwillig ist. Wenn er eine hätte, was ich noch kläre, müsste dann seine Versicherung zahlen ?
Frage: Welche Versicherung haftet denn nun in so einem Fall, wo wir doch schuldlos sind ?
Gruß Carsten
2 Antworten
Hier ist ein Leitungswasserschaden entstanden. Soweit Gebäudeteile betroffen sind, wird die Schadenbeseitigung durch die Gebäudeversicherung bezahlt. Sind auch Hausratsachen des Mieters betroffen (z.B. Möbel, Teppiche), reguliert dessen Hausratversicherung.
In jedem Fall ist der Vermieter für die Beseitigung der Schäden am Gebäude verantwortlich, selbst, wenn er keine Versicherung hat (unwahrscheinlich). Ein Blick auf die Nebenkostenabrechnung kann hier weiterhelfen, da die Kosten der Gebäudeversicherung meist auf die Mieter umgelegt werden.
Vielen Dank, unser Vermieter hat keine Gebäudeversicherung.
Bei uns ist ähnliches passiert, hat die Gebäudeversicherung bezahlt.
Ja, genau die Gebäudeversicherung, die der Vermieter abschließen sollte.
Sie meinen, die Gebäudeversicherung des Vermieters ? Wenn er denn eine hat. Die Versicherung soll freiwillig sein.