Wohnrecht Versicherung im Schadensfall

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Prinzipiell muss der Eigentümer des Anwesens (wer immer das auch ist) eine Wohngebäudeversicherung haben. Auch muss er dafür Sorge tragen, dass eine Versicherung einspringt, wenn mit (oder durch die) den Bäumen etwas passiert.

Die Wohngebäudeversicherung ist Sache des Eigentümers und greift bei Feuer-, Sturm- und Leitungswasser- und Elementarschäden an der eigenen Immobilie, wenn diese Gefahren im Versicherungsumfang enthalten sind. Diese Gefahren kann man versichern, muss man aber nicht.

Für Gefahren, die durch das Gebäude und das Grundstück bestehen, wie z. B. das Versäumen der Verkehrsicherungspflichten, kann der Eigentümer eine Gebäude-Haftpflicht abschließen.

Bei der selbstbewohnten Immobilie sind die Haftpflichtrisiken in der Privathaftpflicht enthalten und du brauchst dafür keine zusätzliche Versicherung. Auch nicht für die Gefahr, dass ein Baum oder Teile davon einem Dritten einen Schaden verursachen. Sofern du lt. Vertrag für die Pflege zuständig bist, ist das auch bereits in deiner Privahaftpflicht gedeckt. Gleiches gilt für Schäden am Gebäude, die durch dein Verschulden entstehen könnten (z.B. Wasserschaden durch defekte Waschmaschine).

Deinen Hausrat kannst du mit einer Hausratversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasser-, Elementarschäden und gegen Einbruch/Diebstahl absichern und das halte ich für empfehlenswert.

Mit deinem Wohnrecht bist rechtlich einem Mieter gleichgestellt, da es sich bei der von der bewohnten Immobilie  ja nicht um dein Eigentum handelt.

Der Besitzer muß eine Gebäudeversicherung haben.

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Als Wohnrechtinhaberin und Mutter brauchst du nur eine Privathaftpflichtversicherung für euch, die eure Schäden am Eigentum Dritter reguliert.

Das sollte eine gute PHV leisten:

-  Mind. 10 Millionen Euro Versicherungssumme bei Personen- und Sachschäden

- Forderungsausfalldeckung: Sie springt ein, wenn Euer Schädiger nicht zahlen kann (Hartzer)

- Sachschäden in eurer Wohnung, z. B. kaputte Fliesen oder Waschbecken nach Fallschaden

- ggf. Kosten bei Schlüsselverlust für eine neue Schließanlage

- Kosten für Umweltschäden,  z. B. umgstürzter Farbeimer

- Allmählichkeitsschäden (undichter Schlauch der WaMa beschädigt unbemerkt Wand und Boden)

- ggf. Tierhalterhaftplicht

Für die Verkehrssicherung seines Grundstücks ist der Eigentümer verantwortlich. Ob er sich dagegen versichert, muss euch nicht kümmern.

Hier müsste man ihn nur auf festgestellte Mängel - idealerweise zugangssicher schriftlich - aufmerksam machen (angebrochener Ast nach Sturm).

G imager761