Nachbarbäume geben Pollen ab - Pollenallergie - rechtliche Lage?

23 Antworten

Was du siehst sind Blütenblätter und keine Pollen.

Aber auch die Pollen sind natürlich in der Luft.

Sobald jedoch die Blütenblätter in deinen Garten fliegen ist auch die Pollengefahr weitgehend vorbei.

Pollen können rein theoretisch über tausende Kilometer fliegen. Natürlich bleiben jedoch die meisten in der Nähe und somit hast du recht, dass je dichter ihr an einem Pollenerzeuger steht desto stärker betroffen seid.

Meine Mutter hat Birkenpollallergie. Dieses Jahr sogar gefolgt von Asthma und der Nachbar hat eine hohe Birke. Wir kennen das Problem.

Rechtlich kannst du gar nichts machen und das ist auch gut so. Gäbe es eine Rechtsgrundlange dafür gäbe es in Deutschland nicht nur keine Birken mehr, sondern etliche andere Pflanzen auch. Mindestens 50% unserer Pflanzen sind allergieauslösend sollen diese alle verschwinden?

Wir haben mit unserem Nachbarn gesprochen und er hat die Birke stark beschnitten.

Ansonsten fährt meine Schwester mit meiner Mutter in den paar Tagen im Jahr sehr viel spazieren, aber immer wenn sie heimkommt leidet sie erneut.

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Maßnahmen:

Die Pollenzeit ist nur für eine sehr kurze Zeit. Maximal 14 Tage. Wenn ihr natürlich auf mehrere Pollen allergisch seid wird es noch schwerer diesen zu entkommen.

In der Zeit sind einfache Atemschutzmasken schon ein probates Hilfsmittel.

Ferner könnt Ihr darauf bestehen, dass keine Äste über den Zaun ragen. Aber Bäume fällen zu lassen, auch wenn diese zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen wird nicht möglich sein.

Aber selbst die Gärten aus weiter entfernter Nachbarschaft machen euch auch zu schaffen.

Zurück zur FRAGE:

Ihr habt ein Auskunftsanspruch über den Eigentümer benachbarter Grundstücke gemäß §12 der Grundbuchordnung

Zitat: "Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt"

Wenn Ihr als Begründung vortragt, dass ihr wollt, dass der Nachbar seine Bäume fällt, könnte - theoretisch - das Grundbuchamt dies verweigern mit der Begründung, dass Ihr keinen rechtlichen Anspruch darauf habt und somit der Antrag unbegründet ist.

Also braucht man einen berechtigten Grund:

Ein berechtigter Grund ist an eine Anwohnerbefragung im Baurecht.

Gebt z.B. vor Ihr wollt ein Gartenhaus bauen, welches weniger als 3 M. Abstand zur Grundstückgrenze hat und wollt dafür die Zustimmung des Nachbarn einholen.

Das wäre aus meiner Sicht ein Grund, denn im vereinfachten Verfahren im Baurecht kann man die Anwohnerbefragung auch selbst durchführen.

Aber selbst wenn ihr vorgebt dem Nachbarn ein Stück seines Grundstückes abzukaufen, wäre es ein berechtigtes Auskunftsrecht.

Selbst wenn Ihr Ärger mit den Mietern des Nachbarn habt, kann es ein Auskunftsrecht geben.

Ihr müsst die Auskunft einfach glaubwürdig dokumentieren.

Nötigenfalls bekommt ein Anwalt ohne große Probleme die gewünschten Auskünfte.

Aber ob euch das letztlich was helfen wird wage ich zu bezweifeln.

Wie andere schon aus ihren Erfahrungen berichtet haben:

Leider kannst Du nichts machen, außer darauf zu bestehen, dass die überhängenden Äste zurück geschnitten werden. Das allein könnte schon so teuer sein, dass der Nachbar (Eigentümer) von sich aus nur den einen finalen Schnitt kurz über dem Boden ansetzt.

Das kannst Du aber wohl nur mit anwaltlicher Hilfe erreichen und dieser wird auch in Erfahrung bringen, wer der Eigentümer ist.

Da der Eigentümer nicht selbst dort wohnt, ist die Chance, dass er einer Fällung zustimmt, gar nicht so schlecht, wenn es ihm richtig ans Geld geht.

Bei so hohen Bäumen alle überhängenden Äste abzuschneiden, kann sehr teuer werden. Man braucht eine ausreichend große Hebebühne und Spezialisten, die das dann machen.

Anspruch auf die Beseitigung des sog. Überhangs hat nur, wer das Grundstück sonst (dort) nicht nutzen kann:

§910 BGB Satz 2: Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen

Weiße "Pollen" sind wahrscheinlich eher Samenhaare von Pappeln = die überhängenden Äste abzusägen macht da keinen Unterschied = das Kostenargument von bwhoch2 fällt IMHO damit in sich zusammen...

@myotis

Da ich einschlägige Erfahrung mit einem solchen Problem habe, das auch juristisch mit diesem Paragraphen behandelt wurde, kann ich Dir, myotis, massiv widersprechen.

Einen Garten will man nutzen, um sich zu sonnen, dort Gemüse anzubauen, vielleicht Blumenbeete anzulegen. Mit überhängenden Ästen, die den Bereich beschatten, Wurzeln, die beim Anlegen der Beete stören etc. kann man den Bereich tatsächlich nicht nutzen. Nun kommt es allenfalls noch darauf an, wie groß der Garten ist. Handelt es sich um einen Garten eher in der Größe einer Kuhweide, könnte es tatsächlich sein, dass der Garten nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Schließlich kann man dann ausweichen.

Bei einem normalen Garten, wie man ihn millionenfach vor Wohnhäusern findet, wohl eher nicht. Klare Aussage in meinem Fall, wo die hohen Nachbarbäume ab Mitte Nachmittag "Schatten spenden", wurde ganz klar entschieden, dass wir zwar die Bäume dulden müssen, aber nicht die überhängenden Äste und so sehen die Bäume nun aus.

Das Kostenargument hat den Nachbarn schon erheblich belastet, jedoch offenbar nicht hart genug. Zudem wird das Nachbarhaus von den Eigentümern selbst bewohnt, während es im Fall der FS um ein vermietetes Grundstück geht und der Vermieter selbst ansonsten nichts von den Bäumen hat, außer vielleicht Brennholz, wenn er sie fällt.

@bwhoch2

selbst wenn man den Überhang beseitigen lassen kann, kommen die "Pollen" (halte das "weiße Zeug" immer noch für Samenhaare stattdessen) vom Rest des Baumes oder einem anderen der selben Art...

Wegen Pollen oder Samenhaaren etc. einen Baum zu beschneiden oder zu entfernen macht in der Praxis schlicht keinen Sinn - das lässt sich juristisch nicht übertrumpfen, weil man Pollen und Samenhaare nicht verklagen kann..

wer auf sowas allergisch ist, muss sich behandeln lassen oder zeitlich (Pollenwetter meiden) bzw. örtlich (in Innstadt oder Hochseeinsel statt Gartengegend ziehen) reagieren. Juristerei ist hier IMHO nur ein Ventil...

Und zu guter Letzt will ich noch den Baum in Schutz nehmen: der kann am allerwenigsten was für all die Streuterei - ich war noch nie ein Freud davon, dass immer irgendwas umgeschnippelt werden muss als "einfachste Lösung"...

@myotis

Ein Baum ist weder Tier noch Mensch. Jeden Baum in einem Garten kann man ersetzen. Selten sind darunter sehr alte und deswegen schützenswerte Exemplare. Ein Baum der 30 Jahre lang gewachsen ist, wird entfernt und dafür ein junger Baum gesetzt. Ein ganz normaler und auch empfehlenswerter Vorgang. Bäume zuschneiden, damit Überhang den Nachbarn nicht beeinträchtigt, ist ebenso normal. Wo ist das Problem?

Klar, dass man damit keine Allergie verhindern kann, aber Dreck, Schattenwurf und andere Beeinträchtigungen werden deutlich reduziert.

@bwhoch2

ich weiß dass viele Menschen so denken - und ich finde es schade...

ich bin froh um jeden Baum, der 30 Jahre irgedwo wächst - und weiterwachsen darf... - so denke ich halt und freue mich über meine "Privatwildnis"...

... auch wenn zur Zeit die Zünsler und Borkenkäfer dran knabbern...

@myotis

Und ich freue mich bei solchem übermäßigem Baumbewuchs, wo die Bäume noch dichter stehen, als sie es in freier Natur jemals tun würden über jede natürliche Plage, die solchen Bäumen den Garaus machen. Zünsler, Borkenkäfer, Biber, irgendwelche Spinner und Spanner...

@bwhoch2

Du hast noch keine richtige Naturverjüngung gesehen, oder?

schade, dass Du mehr Freude am Garaus als am Wachsen hast...

@myotis

Oh doch, aber ein Garten ist für mich immer etwas künstliches und hat mit Natur nur sehr wenig zu tun.

Übrigens gibt es in unserem Garten viele naturnahe Bereiche, in denen sich z. B. Frösche, Molche, Fische, Vögel, Insekten und vieles andere sehr wohl fühlen. Dennoch würde ich niemals behaupten, dass unser Garten "Natur" ist.

@bwhoch2

hört sich schon etwas freundlicher an :-)

ja was man unter "Natur" verstehen mag, ist sicher unterschiedlich...

mein Garten ist auch kein "Urwald" im botanischen/pflanzesozilogischen Sinne, aber ist nicht Natur dort wo man die Natur "machen läßt", ggf. eben auch in einem kleinen Eck? - und ist der Mensch der Gegensatz zur Natur oder Teil der Natur? ...

@myotis
aber ist nicht Natur dort wo man die Natur "machen läßt"

Ich bin mir absolut sicher, dass die allermeisten Bäume, die in normalen Gärten wachsen, dort mit Absicht gepflanzt wurden und nicht einfach durch Samenflug o. ä. dort aufgegangen sind. Noch dazu, wenn sie so schön in Reih und Glied wachsen, wie bei unserer lieben Nachbarin.

Indem man von Menschenhand gepflanzte Bäume einfach mal "machen" läßt, wird daraus noch lange keine Natur und wenn der daraus folgende Wildwuchs den Nachbarn in der Nutzung seines Gartens bzw. Grundstück massiv behindert, gibt es doch Grenzen, die auch juristisch gesetzt sind.

Der Nachbar könnte sein kleines Natureck ruhig auch machen, aber dann bitte so weit von Grundstücksgrenzen weg, dass seine Nachbarn eben nicht so massiv beeinträchtigt werden. Nur würden die Bäume dann so stehen, dass er selbst und seine sonstigen Gewächse auch die meiste Zeit im Schatten sind und das will er nicht. Selbst eine Beeinträchtigung nicht ertragen wollen, die man aber dem Nachbarn zumutet? Gar nicht nett.

ist der Mensch der Gegensatz zur Natur oder Teil der Natur? ...

Das kann man sehen, wie man will, jedoch wird man überall da, wo das Land von Menschen gestaltet wurde, von Kulturlandschaft sprechen und nicht von Naturlandschaft.

Ein riesiges Maisfeld kann sicher nicht als Natur bezeichnet werden, auch wenn es fernab von Dorf oder Stadt liegt und sich darin die Wildschweine austoben und Mais eigentlich eine Pflanze ist, die man als Teil der Natur betrachten würde. Jedoch wird auch Mais als Kulturpflanze gesehen. Und daraus würde ich auch ableiten, dass der Mensch zwar im Prinzip Natur ist, aber im Gegensatz zu den meisten anderen Lebewesen ist er in der Lage, seine ihn umgebende Natur massiv umzugestalten, also zu kultivieren. Ob dabei dann was Sinnvolles raus kommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Sofer nachbarliche Rechte nicht verletzt werden, besteht hier keinerlei Verpflichtung seitens des Nachbarn, deinem Wunsch nach Fällung Folge zu leisten. Deine Allergie ist ebenso wie die deiner Kinder Privatsache, und zwar bedauerlich, aber Lebensrisiko. Vielleicht wäre er zu einer Fällung bereits, wenn ihr die Kostenübernahme zusichern würdet, aber das ist Sache des Nachbarn.

Aufgrund eines heute geänderten Umweltbewusstseins muss Pollenflug im Frühjahr meist als Kehrseite einer erhöhten Wohnqualität hingenommen werden. Bei Laub, Nadeln, Pollen, Früchten oder Blüten handelt es sich zwar juristisch um Immissionen (§ 906 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Ortsübliche Immissionen sind aber in der Regel zu dulden. In einer von Gärten geprägten Siedlungsgegend ist üblicher Pollenflug grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen. Dies gilt auch, wenn ein erhöhter Reinigungsaufwand entsteht. Denn der Betroffene – so einige Gerichte – profitiert in einer durchgrünten Wohngegend auch von dem vorhandenen Pflanzenbestand.

Laut Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/16 S 49/95) handelt es sich bei Birkenpollen zwar um eine lästige Störung. Die Pollen sind aber in der Regel zu dulden. Das Gericht gab zu bedenken, dass Allergien weit verbreitet sind und von einer Vielzahl von verschiedenen Pflanzen ausgehen. Könnte jeder Allergiker gegenüber seinem Nachbarn die Beseitigung der allergieauslösenden Bepflanzung in seiner näheren Umgebung verlangen, würde dies den Interessen der Allgemeinheit zuwiderlaufen.

Woher ich das weiß:Recherche

Es ist eh totaler Quatsch, Pollen kommen auch von weit her. Den Baum in Nachbars Garten zu fällen bringt absolut gar nichts. Idiotie pur.

Sicher, dass das Weiße Pollen sind? Mir sieht das eher wie Pappelwolle aus. das sind weder Pollen, noch gibt es Allergien dagegen. Pollen fliegen sehr weit. Deine Allergie könnte also durch etwas ganz anderes ausgelöst werden als die Bäume des Nachbarn.