Durch Wandschrank zieht es, kalt im Raum - ist Vermieter zuständig?

6 Antworten

Das hört sich schon nach einem Mangel an, den der Vermieter beheben muss. Aber wenn bei einem Windstoß außerhalb des Hauses die Tür des Wandschranks aufgeht, dann muss ja eine Verbindung nach außen bestehen?! Bist du sicher, dass hier ein Zusammenhang besteht? Oder schließt die Tür einfach nicht vernünftig, so dass sie sporadisch spontan mal aufgeht…?

An sich könnte ich mir vorstellen, dass die Außenwände deiner Wohnung schlecht isoliert sind. Während du im normalen Wohnraum durch den Heizkörper die Temperatur so reguliert ist, dass du eben eine angenehme Wohnttemperatur hast, ist der Wandschrank natürlich abgekapselt, kriegt die Kälte der schlecht isolierten Wand, die durch die eigentlich verschlossene Schranktür dann dort konserviert wird, so dass sie dir entgegen strömt, wenn die Tür geöffnet wird.

Du kannst mal mit einem Streichholz, Feuerzeug oder einer Kerze testen, ob tatsächlich ein Luftzug vorliegt oder ob es nur dein subjektives Empfinden ist, weil dir eben kalte Luft aus dem Schrank entgegenkommt.

Wenn es wirklich nur eine schlechte Isolierung der Wohnung ist, muss der Vermieter vermutlich nichts machen. Wenn es tatsächlich Zugluft von außen ist, die nicht abgehalten wird, müsste er schon was verbessern…

T3Fahrer

Wie Du die Wandschränke nutzt, ist Dir wohl freigestellt.

Räum Deinen Kram raus und stopf den Schrank von oben bis unten mit Isoliermaterial (Mineralwolle) voll. Sollte es um den Schrank herum Ritzen geben, Spritz diese mit Acryl aus. Sind die Ritzen etwas breiter, stopf auch in diese zunächst Mineralwolle lückenlos rein. Muss nicht bis ganz hinten sein. Nur so, dass kein Wind mehr durchzieht.

Dann dürfte das Problem gelöst sein.

Dein rechtliches Problem ist, dass Du die Wohnung so gemietet hast, wie Du sie besichtigt hast und da gab es die Wandschränke wohl schon in dieser Art.

Isolierband gibts im Baumarkt

ganz preiswert und sicher weniger aufwengig als sich dem Vermieter auseinanderzusetzen

https://www.bueromarkt-ag.de/dichtungsband_tesa_tesamoll_05417_premium_flexible,p-05417,l-google-prd,pd-b2c.html?gclid=EAIaIQobChMIwP3eq4Dw3wIV1OeaCh3Y-Q2PEAQYAyABEgJCiPD_BwE

Danke für den Tipp :-) aber eine schöne Raumgestaltung kann man dann auch vergessen, wenn diese Schränke zugeklebt sind - sieht bestimmt nicht schön aus!

@Lorri189

Stell doch einfach eine Kommode davor, wenn es dich so stört- aber Ritzen abdichten müsstest du dann vorher schon.

Das liest sich so. als wohntest du in einem besseren Schuppen aber keiner Wohnung. Den hast du doch sicher dir vor deinem Einzug angeschaut? Da warst du bestimmt froh, so eine Wohnung überhaupt zu bekommen. Allerdings hast du dich mit diesem Komfort einverstanden gefühlt und freiwillig die überhöhte Miete gezahlt.

Was du jetzt tun kannst, ist dir schleunigst eine andere Wohnung zu suchen. Die Kündigung wäre jetzt zum 30. April möglich. bitte schriftlich per Einwurfeinschreiben.

Und guck dir die neue Wohnung vorher genau an, so dass du nicht wieder auf die Nase fällst, gelle. Und nimm dir jemanden dazu mit.

In alten Häusern finden sich häufig solche Stauräume.

Bist du handwerklich ein wenig begabt?

Wenn der Stauraum groß genug ist würde ich ihn mit Rigipsplatten auskleiden und nach aussen hin mit Dämmwolle abdämmen. Dann hast du nutzbaren Stauraum für selten gebrauchte Gegenstände.

Oder du machst es so wie bwhoch2 geschrieben hat, und tapezierst die Türen einfach über. Wieder aufmachen kann man sie ja jederzeit .