Schlüssel-Messer in DE illegal?

2 Antworten

Laut Anlage 2 zum WaffG sind verboten:



1.3.1 
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind; 


Das Messer muss also als Waffe eingestuft sein um durch die "Tarnung" zum verbotenen Gegenstand zu werden.

Bei den Schlüsselmessern also kein Problem.


https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html