Unterliegt ein solcher Ring dem waffenverbot?

9 Antworten

und zum anderen in der Öffentlichkeit zu tragen?

Wohl mit Sicherheit nicht. Dieses Teil stellt erkennbar keinen Gebrauchsgegenstand zum Schneiden von " Obst, Gemüse oder Fleisch" dar, und ist auch anderweitig im täglichen Leben nicht einzusetzen - sondern ist als Waffe gedacht.

...original attack head ring... wo sind da die praktischen Gründe ?

An der klinge:)

Es gilt Anlage 2 des WaffG. Danach ist das Führen von Waffen verboten für ...

1.3.1 Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

oder

1.4.2 Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,

Bei Faustmessern ist bereits der Besitz verboten. Hier müsste man auf eine Entscheidung warten, ob dieses Messer ggf. als Faustmesser einzuschätzen ist. Es spricht einiges dafür.

Wenn es sich auf Knopfdruck öffnen lässt und arretiert, gelten wieder anderer Bestimmungen.

Abgesehen von der rechtlichen Seite, möchte ich mal in Zweifel ziehen, ob dieses Messerchen sich tatsächlich für eine Selbstverteiligung oder auch zum Schälen eines Apfels eignet. Waffen, die Dir einen falsche Verteidigungsfähigkeit vorgaukeln und Dir damit ein falsches Selbstbewusstsein geben, gefährden Dich mehr als dass sie Dich beschützen.

Ich brauche und möchte diesen "ring" nicht für Selbstverteidigungszwecke (!) was ich auch schin erwähnt hatte! Ich lebe auf dem Land und daher isr es immer gut etwas zum schneiden dabei zu haben, das ist der grund!

@BENNIBOZz3352

Es täuscht trotzdem einen anderen harmlosen Gegenstand (Ring) vor. Selbst wenn du ihn nur als Brieföffner benutzen willst, so ist er laut dieser Definition schon verboten. Mal abgesehen erschließt sich mir aus der Klingenlänge überhaupt kein "alltäglicher" Nutzen.

@Blazeor

Schnüre schneiden, heuballen öffnen.

@BENNIBOZz3352

Also dafür wär mir das Ding zu fragil, ändert aber auch nichts am "verboten sein" wegen vortäuschen eines andern Gegenstandes. Ich trage für "alles" ein Schweizer Offiziersmesser / Victorinox als EDC am Schlüsselbund... und nicht nur das es handlich und für vieles zu gebrauchen ist, ist es auch nicht verboten zu führen.

@Blazeor

Jap, hast wohl recht. Danke für die Antwort

@BENNIBOZz3352

Lass mich das mal zusammenfassen. Ich nehme mir die Zeit, eine sachkundige Antwort auf Deine Frage zu schreiben. Und dafür fange ich mir eine Beleidigung ein?

Mein lieber Freund, Du bist leider so überflüssig wie Dein Ring.

Viel Spaß mit der Polizei und dem Staatsanwalt!

Damit wirst du bei der Polizei etliche Fragen provozieren. Das ist in DE verboten.

Hä? Es ist verboten, Fragen zu provozieren?!