Unterliegt ein solcher Ring dem waffenverbot?

9 Antworten

und zum anderen in der Öffentlichkeit zu tragen?

Wohl mit Sicherheit nicht. Dieses Teil stellt erkennbar keinen Gebrauchsgegenstand zum Schneiden von " Obst, Gemüse oder Fleisch" dar, und ist auch anderweitig im täglichen Leben nicht einzusetzen - sondern ist als Waffe gedacht.

...original attack head ring... wo sind da die praktischen Gründe ?

Es gilt Anlage 2 des WaffG. Danach ist das Führen von Waffen verboten für ...

1.3.1 Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

oder

1.4.2 Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,

Bei Faustmessern ist bereits der Besitz verboten. Hier müsste man auf eine Entscheidung warten, ob dieses Messer ggf. als Faustmesser einzuschätzen ist. Es spricht einiges dafür.

Wenn es sich auf Knopfdruck öffnen lässt und arretiert, gelten wieder anderer Bestimmungen.

Abgesehen von der rechtlichen Seite, möchte ich mal in Zweifel ziehen, ob dieses Messerchen sich tatsächlich für eine Selbstverteiligung oder auch zum Schälen eines Apfels eignet. Waffen, die Dir einen falsche Verteidigungsfähigkeit vorgaukeln und Dir damit ein falsches Selbstbewusstsein geben, gefährden Dich mehr als dass sie Dich beschützen.

Viel Spaß mit der Polizei und dem Staatsanwalt!

Damit wirst du bei der Polizei etliche Fragen provozieren. Das ist in DE verboten.