Kleines Schweizer Messer an Schulen erlaubt?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, darf sie nicht. Da müsstest du schon schwerwigende sachen gemacht haben, bzw. andere anweisungen nicht befolgt haben.

Wegnamhen und andere Maßnahmen müsen nach §53 SchulG (NRW) verhältnismäßig sein. Das blose miführen eines (legalen) Gegenstandes rechtfertigt keine Wegnahme.

Ganz klar, das Ding ist keine Waffe also düftest du es "eigentlich" führen, ABER da die Schule eine Hausordnung hat in der das sicher verboten ist hast Du dagegen verstoßen und damit die A-Karte gezogen. Kannst froh sein wenn das Messer nur weg ist ohne weitere Folgen.

Denke, daß die Größe eines Messers in dem Fall keine Rolle spielt und sicher nicht erlaubt sein wird.

normal schon, aber solang es keiner sieht und du niemanden abstichst is das wurscht. was machstn damit überhaupt? brauchst du es in der schule? gewöhn es dir halt wieder ab es einzustecken...

Ich geh eben oft direkt nach der Schule nochmal in den Wald und bastel dann hier und da mal was, und dafür brauch ich dann eben das Messer.

Seit den Vorkommnissen sind Messer jeglicher Art nicht mehr erlaubt. Solltest du damit erwischt werden, kann dir der Lehrer das Messer abnehmen und dann kann es auf dem Sekretariat wieder von deinen Eltern abgeholt werden...

Das macht doch gar kein Sinn?? Das ich nicht mit der offenen Klinge in der Schule rumlaufen darf ist mir schon klar, aber das ich das noch nicht mal in der Hosentasche geschlossen haben darf ist sinnlos. Wie gesagt wenn jemand etwas böses machen will, dann bringt ihm auch nicht so ein "mündliches" Verbot ab. Klar ich kann es immer noch in der Hosentasche tragen, aber jetzt hab ich doch so eine kleine Sorge im Hinterkopf und unwohles Gefühl...

@nichtIch123

Ich frage einfach mal welcher § hier die Wegnahme erlauben soll.

@nichtIch123

Welche Vorkommnisse denn? Sag jetzt nicht Winnenden. Der Typ hat damals mit einer 9mm Beretta rumgeballert. Das ist ne ganz andere Liga als ein kleines Schwitzerli.