Staatsanwaltschaft Berufung, fällt das Urteil deutlich höher aus?
Hallo,
ich habe vor 2 Jahren mist gebaut und diesen Mist auch im Gericht gestanden und habe alles zugegeben. Die Staatsanwaltschaft forderte 1 Jahr und 10 Monate ohne Bewährung. Das fand mein Anwalt deutlich zu hoch und auch der Richter sah durch mein volles Geständnis eine milderne Strafe. Diese lautete 7 Monate Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Jetzt meine ursprüngliche Frage: wird das Urteil nun deutlich höher ausfallen oder eher nicht? Wissen kann es hier natürlich niemand ist klar aber vielleicht kennt sich damit jemand aus oder hat gar Erfahrung damit.
Liebe Grüße
3 Antworten
wird das Urteil nun deutlich höher ausfallen oder eher nicht?
Kann man nicht sagen. Worauf basiert denn die Argumentation der Staatsanwaltschaft? So etwas einzuschätzen ist ohne den konkreten Falldaten und Akteneinsicht nahezu unmöglich.
Was man sagen kann: kein Richter wird einfach so ein anderes Urteil ohne Begründung abtun - allerdings kann dieser es anders sehen und somit zu einem anderen Urteil führen. Am Ende weiß niemand was dabei rauskommt. Gibt es neue Tatsachen, neue Aspekte? Auch das hat Einfluss auf das Urteil.
Oft wollen Staatsanwälte ein Example statuieren und fordern hohe Strafen, oft folgen Richter einfach der Staatsanwaltschaft ohne wirklich eigene Meinung - in anderen Fällen haben Richter ne ganz andere Sicht und weichen davon ab, die unabhängig von der Kläger oder Verteidiger Seite ist. Sofern das Urteil ordentlich begründet und auf den Gesetzen basiert ist... Hat hier der Richter schlussendlich einen oft sehr großen Spielraum.
Berufung heißt: ein völlig neuer Prozess mit kompletter Beweisaufnahme etc. Es beginnt also alles wieder bei Null.
Von daher ist auch das Ergebnis völlig offen. Möglicherweise folgt das Gericht eher der Argumentation der Staatsanwaltschaft, eventuell aber auch der Verteidigung.
Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Bei der Berufung kann das Urteil natürlich höher werden wenn die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt. Abgesehen davon ist die Revision gerade keine „völlig neuer Prozess“
Die Strafe kann, wenn der Staatsanwaltschaft Recht gegeben wird, kann höher ausfallen, meist wird aber das vorgeschlagene Strafmaß von der Staatsanwaltschaft akzeptiert.
Da aber der Richter selbst aufgrund des Geständnis eine milder Strafe sieht, kann die Strafe trotzdem milder ausfallen, wenn sogar auf Bewährungsstrafe.
Letztendlich entscheidet der Richter, wie hoch die Strafe sein sollte und nicht die Staatsanwaltschaft!
Das ist Revision! Bei der Berufung kann das Urteil nicht höher werden.