Was meint das Gericht damit, dass die Staatsanwaltschaft rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt hat?
Heute kam mein Freispruch mit der Post! Nur das Deckblatt irritiert mich doch sehr! Daraus steht:
Sehr geehrter Herr..... in der Strafsache gegen Sie wegen Verstoßes gegen das BtMG erhalten Sie die Anlage(n) mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Staatsanwaltschaft hat rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt.
Ausser dieses Deckblatt und das Urteil, welches ja ein Freispruch ist, war nichts in dem Brief!
Was hat das zu bedeuten?
Ich danke Euch schon mal im Vorraus
8 Antworten
das das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da die Staatsanwaltschaft rechtzeitig ein Rechtsmittel eingelegt hat. Eventuell Berufung.
sry. - nöö. nicht wirklich. aber in der regel hält sich die staatsanwaltschaft an die gesetzlichen einspruchsfristen und die sind meines wissens 4 wochen.
Das die Staatsanwaltschaft damit NICHT einverstanden ist, das Urteil nicht anerkennt, dagegen angehen wird, dieses weiter verfolgt!
Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist. Dein Freispruch ist dementsprechend nicht rechtkräftig und ein weiteres Verfahren wird auf dich zukommen.
Die Staatsanwaltschaft hat quasi Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.
Das letzte Wort ist da also noch nicht gesprochen
Das bedeutet, dass dein Freispruch noch gar keiner ist. Denn der Staatsanwaltschaft passt das nicht. Daher hat diese Rechtsmittel eingelegt, damit du letztendlich doch noch in den Knast wanderst. Freu dich also mal nicht zu früh.
Gibt es da ne zeitliche Frist, in der man genaueres erfährt?