Was meint das Gericht damit, dass die Staatsanwaltschaft rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt hat?

8 Antworten

das das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da die Staatsanwaltschaft rechtzeitig ein Rechtsmittel eingelegt hat. Eventuell Berufung.

Gibt es da ne zeitliche Frist, in der man genaueres erfährt?

@Kokola1984

sry. - nöö. nicht wirklich.  aber in der regel hält sich die staatsanwaltschaft an die gesetzlichen einspruchsfristen und die sind meines wissens 4 wochen.

Das die Staatsanwaltschaft damit NICHT einverstanden ist, das Urteil nicht anerkennt, dagegen angehen wird, dieses weiter verfolgt!

Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist. Dein Freispruch ist dementsprechend nicht rechtkräftig und ein weiteres Verfahren wird auf dich zukommen.

Die Staatsanwaltschaft hat quasi Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.

Das letzte Wort ist da also noch nicht gesprochen 

Das bedeutet, dass dein Freispruch noch gar keiner ist. Denn der Staatsanwaltschaft passt das nicht. Daher hat diese Rechtsmittel eingelegt, damit du letztendlich doch noch in den Knast wanderst. Freu dich also mal nicht zu früh.