Zurücknahme einer Berufung - Kosten?
Hallo,
ich stehe zur Zeit mit einer Versicherung vor Gericht. Ich bin Kläger, jedoch wurde meine Klage in der ersten Instanz zurückgewiesen. Daraufhin habe ich Berufung eingelegt, jedoch ist eigentlich schon klar, dass ich auch diese verlieren werde und dann vor das nächst höhere Gericht ziehen müsste.
Nun ist es so, dass die Kosten der Berufung (Mein Anwalt, Gericht, Anwalt der Gegenseite) den Streitwert so gut wie überschreiten, so dass ich mir mittlerweile denke, dass es günstiger ist, die Forderung der Versicherung in Raten abzuzahlen.
Der Termin für die Berufung steht bereits fest. Ich möchte wissen ob es möglich ist, die Berufung zurückzuziehen (§ 516 ZPO) und ob ich die Kosten für das Berufungsverfahren dann trotzdem bezahlen muss?
4 Antworten
Natürlich kannst du die Berufung zurücknehmen. Die Kosten trägst dann du. Die Gerichtskosten für die Berufung reduzieren sich ein wenig durch die Klagerücknahme und für deinen Rechtsanwalt fällt im Normalfall keine Terminsgebühr an. Aus diesen Gründen ist eine Berufungsrücknahme durchaus dazu geeignet, den Schaden, der durch die zusätzlichen Kosten entsteht, ein wenig einzudämmen. Je nach Streitwert können das mehrere hundert Euro sein.
Absolut korrekt, DH!
Da Sie beabsichtigen die Berufung zurückzunehmen, hätten Sie auch nach § 516 Abs. 3 S. 1 ZPO die Kosten der Berufung einschließlich der notwendigen Kosten des Berufungsbeklagten zu tragen. Sie wären also zur Tragung der gesamten durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten verpflichtet.
Das gilt natürlich vorbehaltlich einer anderweitigen rechtskräftigen Entscheidung oder vertraglich (vergleichsweise) getroffenen Kostenregelung der Parteien.
Mein Anwalt hat Berufung eingelegt mit der Aussage,das er bei der Versicherung nachfragt ob sie die Kosten übernehmen..Sprich: wenn die RS weiter zahlt ,gehen wir in Berufung...Versicherung zahlt nicht...Berufung hatte er aber trotzdem eingelegt...Begründung.... Er konnte nicht auf die Antwort von der Versicherung warten. Die Versicherung hätte sich bis heute nicht gemeldet... Gerichtskosten für die Eingelegt Berufung 660 Euro... Jetzt hat sich durch die Rücknahme der Berufung das ganze halbiert...also 330EUR.. Dem Anwalt musste ich für die Eingelegte Berufung 824 EUR bezahlen .Bekomme ich davon nun auch was zurück?
Da es sich dabei um einen Vorschuss gehandelt hat, ist das wahrscheinlich, da dort die Terminsgebühr mitberücksichtigt ist. Sicher kann ich das aber so nicht sagen.
Diesen Rat hätte dir "Dein" Anwalt schon geben sollen. Wenn er dich auf das Kostenrisiko nicht hingewiesen hat, wäre das eine grobe Pflichtverletzung.
Was kann man dagegen tun Wenn's so wäre
Wenn Du die Berufung zurücknimmst trägst Du auch die Gerichts- und sämtliche Anwaltskosten.
Wenn Du dies allerdings vor dem Gerichtstermin beantragst mußt Du wenigstens nicht die vollen Gebühren tragen.
Ich denke wenn sie nicht statt findet nein aber die Unkosten Porto und so wirst du zahlen müssen. Frage beim Gericht(Geschäftsstelle) nach.
Ich denke wenn sie nicht statt findet nein
Doch, es fallen Gerichtsgebühren nach Nr. 1221 oder 1222 des Kostenverzeichnisses an.