Kann man erst wenn man das Urteil schriftlich zugeschickt wird in Berufung gehen?
Guten Abend. Ich wollte mal fragen. Ich wurde vor kurzem zu 6 Monate Freiheitsstrafe verurteilt gegen das ich Berufung einlege. Ich wollte fragen ob man erst in Berufung gehen kann wenn man das Urteil zugeschickt bekommen hat?
4 Antworten
das wurde dir mit Urteilsverkündung alles mitgeteilt, dein Anwalt muss entsprechende Mittel einlegen
Muss er nicht
Innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils (in Anwesenheit des Angeklagten oder Anwalts mit Vertretungsvollmacht), nur wenn das nicht der Fall ist eine Woche ab Zustellung.
Warst du beim Urteil dabei? Wenn ja, dann definitiv nicht
Eine Woche nach Urteil musst du die Berufung einlegen und dann hast du eine Woche nach dieser Frist Zeit die Berufung zu begründen oder eine Woche nach Zustellung oder Urteilsgründe
Kann man es nur per Post schicken? Wahrscheinlich ja stimmts?
Kannst auch bei der Geschäftsstelle im Gericht einlegen.
(1) Die Berufung muß bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.
(2) Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginnt für diesen die Frist mit der Zustellung, sofern nicht in den Fällen der §§ 234, 387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 428 Absatz 1 Satz 1 die Verkündung in Anwesenheit des Verteidigers mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht stattgefunden hat.
Lies mal zusätzlich noch 317 StPO :)
Okay Sorry. dann weiß ich jetzt bescheid. Danke aber aufjedenfall für die Hilfe. Das Gesetzbuch wusste ich StPO weil das ist die Strafprozessordnung. Wie ist eigentlich der erste "Rechtszug" zu verstehen ?
§ 317 BerufungsbegründungDie Berufung kann binnen einer weiteren Woche nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels oder, wenn zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt war, nach dessen Zustellung bei dem Gericht des ersten Rechtszuges zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in einer Beschwerdeschrift gerechtfertigt werden.
Alles gut, ich weiß ja das es dich hobbymässig interessiert. Erster Rechtszug ist das erste Gericht was sich mit dem Fall beschäftigt
Stimmt es dass die erste Instanz nicht zwingend ein Amtsgericht sein muss sondern dies abhängig vom Straßmaß ist ?
Ja richtig steht im GVG
Jep guggst du §§ 25, 74 GVG
Also dann nicht ab Zustellung? Weil in Internet was anderes stand