Kann man erst wenn man das Urteil schriftlich zugeschickt wird in Berufung gehen?

4 Antworten

das wurde dir mit Urteilsverkündung alles mitgeteilt, dein Anwalt muss entsprechende Mittel einlegen

nanfxD  23.03.2022, 21:53

Muss er nicht

Innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils (in Anwesenheit des Angeklagten oder Anwalts mit Vertretungsvollmacht), nur wenn das nicht der Fall ist eine Woche ab Zustellung.

Pablo112 
Fragesteller
 23.03.2022, 21:39

Also dann nicht ab Zustellung? Weil in Internet was anderes stand

TomEF98  25.03.2022, 16:45
@Pablo112

Warst du beim Urteil dabei? Wenn ja, dann definitiv nicht

Eine Woche nach Urteil musst du die Berufung einlegen und dann hast du eine Woche nach dieser Frist Zeit die Berufung zu begründen oder eine Woche nach Zustellung oder Urteilsgründe

Pablo112 
Fragesteller
 23.03.2022, 22:00

Kann man es nur per Post schicken? Wahrscheinlich ja stimmts?

nanfxD  23.03.2022, 22:29
@Pablo112

Kannst auch bei der Geschäftsstelle im Gericht einlegen.

Strafprozeßordnung § 314 Form und Frist

(1) Die Berufung muß bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.

(2) Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginnt für diesen die Frist mit der Zustellung, sofern nicht in den Fällen der §§ 234387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 428 Absatz 1 Satz 1 die Verkündung in Anwesenheit des Verteidigers mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht stattgefunden hat.

nanfxD  23.03.2022, 21:52

Lies mal zusätzlich noch 317 StPO :)

David2002D  23.03.2022, 21:55
@nanfxD

Okay Sorry. dann weiß ich jetzt bescheid. Danke aber aufjedenfall für die Hilfe. Das Gesetzbuch wusste ich StPO weil das ist die Strafprozessordnung. Wie ist eigentlich der erste "Rechtszug" zu verstehen ?

§ 317 Berufungsbegründung

Die Berufung kann binnen einer weiteren Woche nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels oder, wenn zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt war, nach dessen Zustellung bei dem Gericht des ersten Rechtszuges zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in einer Beschwerdeschrift gerechtfertigt werden.

https://dejure.org/gesetze/StPO/317.html

nanfxD  23.03.2022, 22:30
@David2002D

Alles gut, ich weiß ja das es dich hobbymässig interessiert. Erster Rechtszug ist das erste Gericht was sich mit dem Fall beschäftigt

David2002D  23.03.2022, 22:37
@nanfxD

Stimmt es dass die erste Instanz nicht zwingend ein Amtsgericht sein muss sondern dies abhängig vom Straßmaß ist ?

haakjoering  23.03.2022, 23:18
@David2002D

Jep guggst du §§ 25, 74 GVG