Für 60€ Betrug zur Polizei?

10 Antworten

Da eine Strafanzeige für dich kostenlos ist, solltest du diesen Weg auf jeden Fall probieren.

Ansonsten haben dir hier schon alle attestiert, dass du so ziemlich blind gegenüber allem berechtigten Mißtrauen warst.

Es war eine Straftat zu deinem Nachteil, also zeigst du das an.

Aber das Geld ist weg. Überall, und sogar bei eBay, wird davor gewarnt, Geld bei Kleinanzeigen zu überweisen (sondern die Ware nur persönlich abzuholen), und PayPal nicht mit "Family an Friends" zu bezahlen, weil damit die Bezahlung nicht abgesichert ist.

Anzeige kannst du machen, was aber nicht bedeutet dass du dein Geld wieder bekommst oder der Täter ausfindig gemacht wird. Bei einem solchen Betrug wird aber generell empfohlen Anzeige zu erstatten, ganz egal um welchen Betrag es sich handelt.

3Zociety4 
Fragesteller
 01.12.2020, 23:43

was hab ich dann davon? und bekommt der Täter dann eine strafe?

Brokkkoli  02.12.2020, 00:02
@3Zociety4

Macht man aus Prinzip. Wird er nicht, da man ihn wohl kaum finden wird. Lass dir das eine Lehre sein. Es sollte jedem bekannt sein dass man bei sowas nicht über Freunde und Familie bezahlt.

Ich würde aus Prinzip Anzeige erstatten. Wenn das niemand macht, können alle Betrüger in Ruhe weitermachen und müssen nie irgendwas befürchten. Dann dürfen sich Nicht-Anzeiger auch nicht beschweren immer häufiger betrogen zu werden. Abgesehen davon ist es doch etwas dumm keine Anzeige zu erstatten, weil diese erfolglos sein könnte, nicht muss.

Absolut nutzlos. Eine Email alleine bringt überhaupt nichts, Nutzung per VPN reicht vollkommen aus und der Betrüger ist unauffindbar.

Selbst wenn du die Adresse hättest: Für 64€ würde ich keine zivilrechtliche Klage starten (das musst du noch zusätzlich zu der ganzen Anzeige bei der Polizei machen).

3Zociety4 
Fragesteller
 01.12.2020, 23:42

Und wenn der jenige nichts benutzt hat?Also keine vpn oder sonstigen kram

APPLEFR34K  01.12.2020, 23:43
@3Zociety4

Trotzdem steht die Chance bei 99,99%, dass dabei nichts rauskommt.
Selbst wenn, musst du noch zusätzlich klagen. Gewinnst du nicht, bleibst du auf jeglichen Gerichts - und Anwaltskosten sitzen, die ein Vielfaches von 64€ sein werden.

Droitteur  01.12.2020, 23:49
@3Zociety4

Die Anzeige kostet dich ja nichts, also mach es ruhig. Wenigstens für die Statistik, und eine kleine Chance besteht ja trotzdem. Vielleicht findet man auch heraus, dass es öfter ein und derselbe ist. Du musst auch nicht zusätzlich klagen, und Anwalt brauchst du schon gar nicht dafür, du kannst die Feststellung auch gleich im Strafverfahren beantragen.

APPLEFR34K  01.12.2020, 23:50
@Droitteur

Das Geld muss er sich zusätzlich zivilrechtlich einklagen. Da führt kein Weg dran vorbei.

Droitteur  01.12.2020, 23:53
@APPLEFR34K

Sicher, meinst du eine Klage? Oder später dann, wenn man zum Beispiel vielleicht Gerichtsvollzieher braucht?

Scheooeoo  02.12.2020, 00:41
@Droitteur

Der GV gehört zur Klage dazu. Ohne Klageweg kein Geld. Alle Kosten streckt man vor. Ist der Typ am Ende Zahlungseinfähig, bzw hat Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze bleibt man auf alle Kosten sitzen.

Droitteur  02.12.2020, 01:52
@Scheooeoo

Der GV hat mit der Klage direkt nichts zu tun, sondern kommt danach und setzt am Ende nur noch um, wenn nötig, was im Urteil steht. Und dafür braucht man keine Klage, sondern kann das, wie gesagt, schon im Strafverfahren beantragen.

Scheooeoo  02.12.2020, 02:06
@Droitteur

Nö, kann man nicht. Strafrecht und Zivilrecht...

Droitteur  02.12.2020, 02:29
@Scheooeoo

Ja, Strafrecht und Zivilrecht, easy, oder?^^ Gibt es beides und kann man beides gut gebrauchen.

3Zociety4 
Fragesteller
 03.12.2020, 17:21

Und noch eine Frage, was bringt im VPN? Muss er das beim erstellen der Email benutzen? Oder ganze zeit?