Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz des Beifahrers?
Kann dem komplett cleanen Fahrer eines Autos der Führerschein entzogen werden weil die beiden Beifahrer jeweils 3 Gramm Marihuana mit sich führen, falls man in eine Polizeikontrolle kommt wenn man aus Holland nach Köln einfährt? Es gibt ja eine gewisse Toleranzgrenze bei der es keine Strafanzeige wegen dem Besitz gibt, aber wie sieht es mit dem Führerschein dabei aus wenn der Fahrer dazu sagt davon nichts gewusst zu haben? Im Falle dass der Fahrer selbst nie Drogen genommen hat und auch nichts mit sich führt. Vielen Dank im vorraus an die Community
5 Antworten
Hat doch mit dem Führerschein nix zu tun, wenn Drogen im Auto sind......der wird dir nur weggenommen, wenn du unter Drogeneinfluss fährst.
So die Theorie..
Die Fahrerlaubnis KÖNNTE dem Fahrer in diesem Fall nur entzogen werden, wenn es den Tatvorwurf der illegalen Einfuhr von BTM gäbe und der Fahrer dessen wissentlich eine Bereitstellung seines Fahrzeuges nachgewiesen werden könnte. Denn auch bei nachweislicher Nutzung eines PKW zur Ausübung einer Straftat KANN es auch für den ( cleanen ) Fahrer Konsequenzen haben. Und Freigrenzen für den Besitz / die Einfuhr von BTM gibt es generell mal nicht. Je nach Bundesland wird / kann bei Ersttätern lediglich bei geringen Mengen von Verfolgung der Tat abgesehen ( werden ) . Daher im Zweifel lieber "nicht mit dem Feuer spielen".
nein, dir kann nichts passieren. ausser ihr fahrt über eine grenze
Wenn er das Fahrzeug über die Grenze führt, in dem Drogen transportiert werden macht er sich automatisch mit Strafbar.
Da hät ich gern mal ne Quelle, sprich ne Gesetzesgrundlage, wo das steht :-)
Das ist leider kompletter Unsinn!
Softrox war gemeint.
Hab ich im Fernsehen gesehen, war eine 24h Reportage des Zolls an der holländischen Grenze
Dacht ich mir schon :-)
Da hät ich gern mal ne Quelle, sprich ne Gesetzesgrundlage, wo das steht :-)
hier hast du das Gesetz dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg\_1981/\_\_29.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
Merci :)
Ich verweise auf den Kommentar von ginatilan.
3g fallen meinst unter die Toleranzgrenze.
Solange man dem Fahrer nicht nachweisen kann das er von den Drogen wusste kann seinem Führerschein nichts passieren.
Was hat das mit einer Grenze zu tun?