Fahrer "betrunken", Beifahrer nüchtern?

9 Antworten

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/604/betrunken-fahren-beifahrer-mithaftung-bei-unfall/

Textauszug:      Fahrer alkoholisiert und Beifahrer nüchtern

Wenn man wissentlich neben einem alkoholisierten Fahrer sitzt und es zu
einem Unfall kommt, beträgt das Mitverschulden des Beifahrers mindestens
25 Prozent, wie das Oberlandesgericht Frankfurt entschied (Urteil vom
18. August 2006; AZ.: 19 U 242/05).

http://www.autogazette.de/tipps/auch-beifahrer-kann-fuehrerschein-verlieren-267257.html

Das gilt nur bei einem Unfall für eigene Ansprüche. Alles Andere bleibt unberührt.

@Crack

Bist Du Fachanwalt für Verkehrsrecht? Oder was macht Dich so sicher? Was sollten irgendwelche eigenen Ansprüche mit einem möglichen Führerscheinentzug zu tun haben?

Ansonsten schaue Dir einmal die Fragestellung näher an.

@wilees

Bin kein Fachanwalt für Verkehrsrecht, kann aber die Fragestellung sowie die von dir verlinkten Seiten lesen UND inhaltlich verstehen. 

Deine verlinkten Seiten gehen auf die Haftungsfrage ein, die obige Frage bezieht sich aber explizit auf straf- oder verwaltungsrechtliche Folgen.

Fazit: du hast offenbar weder die Frage noch die verlinkten Seiten verstanden. Crack hat es richtig bemerkt. 

Dankeschön, die erste Antwort und das auch mit 2 Beiträgen.

Naja wenn der beifahrer sagt er wusste von nichts was will man dann machen außer man sieht dem fahrer eindeutig an das er was getrunken hat

Solange der Beifahrer nicht der Fahrzeughalter ist, hat er nichts falsch gemacht.

wenn der Fahrer bereits Ausfallerscheinungen hat, wird es auch ihn als Beifahrer treffen - ER hätte die Fahrt verhindern sollen

schätze der Fahrer war die eingetragene Begleitperson - die unterliegt in der Eigenschaft auch bei der 0,5 Promillegrenze

Du bist verpflichtet den alkoholisierten Fahrer vom Führen eines KFZ abzuhalten. Im Falle eines Unfalles wärst Du als Beifahrer sogar mitschuldig

Der Bundesgerichtshof hat vor vielen Jahren entschieden, dass es zu den
Sorgfaltspflichten des Beifahrers gehört, sich zu erkundigen, ob der
Fahrer fahrtüchtig ist (Urteil vom 10. Februar 1998; AZ: VI ZR 235/97)



Unsinn. Der Beifahrer trägt allenfalls eine Mitschuld für seine selbst erlittenen Verletzungen, er ist aber nicht verpflichtet den Fahrer von der Fahrt abzuhalten. Welches Gesetz soll das denn vorschreiben?

@Crack

Indirekt der § 13 StGB. 

@furbo

Kein Gesetz. Gerichtsurteilen. Da gibt es viele. Eines habe ich zitiert. Kannst nicht lesen?

@Ventouse

Das Urteil des BGH bezieht sich auf die zivilrechtliche Haftungsfrage und Sorgfaltspflicht des Beifahrers, nicht aber auf strafrechtliche Folgen, auf die die obige Frage zielt. Sollte der Beifahrer bei einem durch den angetrunkenen Fahrer verursachten Unfall einen Schaden erleiden, so trägt er - in Anwendung des BGH-Urteils - eine Mitschuld. Das war auch Cracks Aussage. 

Mein Hinweis auf den § 13 StGB verweist auf eine strafrechtliche Verantwortlichkeit, die den Beifahrerhalter treffen kann, wenn er einen Besoffenen fahren lässt. 

"Kannst nicht lesen?

Doch. Kannst du lesen, aber den Inhalt nicht verstehen?

@furbo

Quatsch. Du bestätigst ja genau was ich meine. Es gibt ja jede Menge andere Urteile. Ich mache hier doch keine Rechtsexpertise, sondern beantworte Frage an einfache Gemüter so wie Du.