Welche strafe droht dem Fahrer und Beifahrer , wenn der Beifahrer mal kurz beim fahren das Lenkrad festhält?

2 Antworten

Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wieviele Hände am Lenkrad sein müssen und welche. Selbst freihändig fahren ist an sich nicht verboten.

Anders sieht es aus, wenn was passiert. Dann wird sehr wohl gefragt, ob das Fehlverhalten am Unfall mit ursächlich war und dann kanns auch negative Folgen geben.

darksider88 
Fragesteller
 19.12.2016, 16:26

das bedeutet zu 100 Prozent  und da bist du dir sicher kann keiner von beiden belangt werden noch führerscheinschwierigkeiten bekommen sofern kein Unfall passiert ist=?

Hamburger02  19.12.2016, 17:03
@darksider88

100% Sicherheit gibts bei der Rechtssprechung nie.

Habe das aber nachgelesen und auch ein Urteil gesehen, bei dem die Polizei ein Bußgeld von 50,- verhängt hatte, weil ein LKW-Fahrer barfuß gefahren ist. Das Bußgeld wurde vom Gericht gestrichen, weil es keine Vorschrift zum Schuhwerk gäbe und daher erst bei einem Unfall im Rahmen einer Einzelentscheidung das betraft werden könne.

Nur nebenbei: beim meinem Vater durfte ich oft vom Beifahrersitz aus lenken und schalten.

darksider88 
Fragesteller
 19.12.2016, 17:05
@Hamburger02

das man kurz das Lenkrad hält kennt ja eig so gut wie jeder.   Aber das man da für bestraft wird mit punkten oder hohem Busgeld  oder Führerscheinentzug kann ich mir nicht vorstellen oder?.  Solang kein Unfall im bezug auf den genannten Vorgang passiert ist? selbst wenn jemand anzeige deswegen erstattet oder die Streife das beobachtet?

Weder Führerscheinentzug noch Punkte!

Maximal ein Bußgeld.

darksider88 
Fragesteller
 19.12.2016, 16:09

warum bist du dir denn da so sicher?

Blas4me  19.12.2016, 16:10
@darksider88

Weil mir das schon mal passiert ist... Ich war der Fahrer.

darksider88 
Fragesteller
 19.12.2016, 16:12
@Blas4me

erkläre mir bitte dein Vorfall etwas genauer. Du wurdest angehalten oder angezeigt , da dein Beifahrer für dich kurz das Lenkrad gehalten hat.   was ist dann weiter passiert?

Blas4me  19.12.2016, 16:16
@darksider88

Das war innerorts in München, 2-spurig. Ich habe meinen Beifahrer gebeten kurz das Lenkgrad gerade zu halten. Das war ca. 50m vor einer roten Ampel. Was ich nicht sah: Wir wurden links von einer Streife überholt, die das ganze wohl irgendwie gesehen haben. An der roten Ampel blieb ich dann direkt neben der Polizei stehen. Diese forderten mich auf das Fenster aufzumachen und belehrten mich, solche Aktivitäten beim stehenden Fahrzeug durchzuführen, damit der Beifahrer nicht lenken muss...
Das wars, habe nur eine Verwarnung bekommen.

darksider88 
Fragesteller
 19.12.2016, 16:45
@Blas4me

also haben beide sicher nichts zu befürchten?

Blas4me  19.12.2016, 16:47
@darksider88

Das würde ich nicht behaupten. "Meine" Polizisten hatten wohl einen guten Tag.

darksider88 
Fragesteller
 19.12.2016, 17:12
@Blas4me

naja nen Verwarngeld kann es nur geben wenn es einen gewissen Paragraph giebt der den Vorgang bzw die Ordnungswidrigkeit eingrenzt?    den giebt es aber glaube ich nicht da ich  nichts im Internet finden kann.