Ist man als Beifahrer auch seinen Führerschein weg?
Sagen wir mal, der fahrer ist stark alkoholisiert. Der Beifahrer nüchtern und der auf der Rücksitzbank auch stark alkoholisiert. Bei einer Kontrolle wird demjenigen der führerschein entzogen. Würde ich als mitfahrer auch ne strafe bekommen
12 Antworten
jA; OB Dus glaubst oder nicht, ist einem Bekannten von mir passiert, Die haben dem echt den Schein abgenommen, weil er den Fahrer nicht daran gehindert hat das er fährt. Der war original 1 Monat den FS los.
Wenn der Fahrer ersichtlich betrunken war, bzw wenn sie dir nachweisen können das Du mitgekriegt hast wieviel er getrunken hat(gibt ja auch welche die mit 1,8 Promill fit sin wie Turnschuh) bist Du Deinen Lappen auch los.
http://www.monstersandcritics.de/artikel/200809/article_63459.php/Alkohol-am-Steuer-Auch-der-Beifahrer-haftet
Wer bewusst in den Pkw eines alkoholisierten Fahrers einsteigt, kann sich bei einem Unfall nicht allein auf dessen Verschulden berufen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Beifahrer selbst getrunken hat oder nicht. Wird der angetrunkene Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt oder verursacht selbst einen, trifft den Beifahrer ein erhebliches Mitverschulden, welches mit mindestens 25 Prozent anzusetzen ist (OLG Frankfurt Az: 19 U 242/05) Michael Winterscheidt
Dazu muss der Vorsatz erstmal nachgewiesen werden. Wenn einem der Fahrer fahrtauglich erschien und man nicht gesehen hat, dass dieser alkoholische Getränke zu sich genommen hat.
Ja auch ein Beifahrer kann den Führerschein abgenommen bekommen...genausogut ein Radfahrer oder sogar Fussgänger. Wenn der Verdacht besteht jemand ist zum führen eines KFZ nicht fähig kann man ihm den FS wegnehmen und eine MPU anordnen.
Hier...es gibt da sogar Urteile das es rechtens ist:
http://img162.imageshack.us/i/beifahrer2xf.jpg/ (man muß es etwas vergrößern)
Das Geschilderte IST eigenes Fehlverhalten. Im Zweifelsfall kurz vor der fahrlässigen Tötung wenn der Besoffene jemand umfährt. nicht einzugreifen auf jeden Fall Unreif und Ungeeignet für den Straßenverkehr. Kannst dich auch nicht bei einem Bankraub daneben stellen und sagen ich habe nur zugeguckt.
es wäre von einem menschen der nüchtern ist unverantwortlich, zu einen betrunkenen fahrer ins auto zu steigen, bzw. sich von ihm fahren zu lassen. er sollte den führerschein auch für lange zeit weg bekommen.
Du verwechselst da etwas, ich kann nur für mein Fehlverhalten bestraft werden nicht für das anderer.