Kann mir als Beifahrer der Führerschein entzogen werden wenn der Fahrer angetrunken ist?

8 Antworten

Wegen der juristischen Seite habe ich noch einmal recherchiert und bin auf folgenden Link gestoßen:

http://www.kfz-auskunft.de/news/12515.html

Darin heißt es:

"Trägt ein Beifahrer, der in einem verunglückten Auto mitgefahren ist, an dessen Steuer ein Betrunkener saß, bei dem Unfall eine Mitschuld?

Wer als Beifahrer in einem verunglückten Auto mitgefahren ist, an dessen Steuer ein Betrunkener saß, trägt bei dem Unfall eine Mitschuld. Allerdings nur, wenn er noch ausreichend Gelegenheit hatte das Fahrzeug zu verlassen, nachdem ihm die Trunkenheit des Fahrers bewusst wurde. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Naumburg entschieden (Az. 1 U 72/10)."

Allerdings muss es bei dieser Fallkonstellation erst einmal zu einem Unfall gekommen sein. Was passiert, wenn einfach nur bei einer Polizeikontrolle eine Promilleüberschreitung festgestellt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Aber was macht dich sicher, dass dein Vorarbeiter immer noch fahrtüchtig genug ist und es keinen Unfall geben wird?

ok danke!!

Nein, Du bist ja werder der Fahrzeuglenker noch der Fahrzeughalter. Als Fahrzeughalter ist man theoretisch verpflichtet die Nüchternheit und den Besitz einer Fahrerlaubnis vor jedem Fahrtantritt zu kontrollieren und ggf die Nutzung des Fahrzeuges durch einen Betrunkenen verhindern.

Sofern Du ihn mal ausdrücklich drum bittest erst nach dfer Fahrt zu trinken, hast DU Deine Bürgerpflicht erfüllt. Nur wenn der AUsfallerscheinungen zeigt kannst DU von Fahruntüchtigkeit ausgehen und mußt die Fahrt verhindern oder sofotr melden so dass der betrunkene Fahrer von der Polizei abgefangen wird. Da es Dein Chef ist kann man Dir auf keinen Fall zumuten das auf einen "schwachen" Verdacht hin zu tun.

danke für die Antwort

Wenn du nicht selber am Steuer sitzt, begehst du auch kein Verkehrsdelikt.

Bisher wird der Führerschein nur dann entzogen, wenn man im Straßenverkehr ein entsprechend schweres Delikt begangen hat, z.B. betrunken zu fahren.

Du könntest aber evtl. eine Mitschuld zugesprochen bekommen, z.B. wenn durch die Trunkenheitsfahrt bei einem Unfall jemand zu Schaden kommt. Dann könnte man dir vorwerfen, dass du nicht verhindert hast, dass der Fahrer in seinem Zustand gefahren ist. Du hättest versuchen müssen ihn zu überreden, sich nicht ans Steuer zu setzen. Wäre er dann stur geblieben, hättest du mit der Polizei drohen können.

Im Strafrecht ist es so, dass niemand eine geschehene Straftat anzeigen und jemanden denunzieren muss. Wenn man allerdings erfährt, dass jemand eine schwere Straftat plant, dann ist es Bürgerpflicht, die Polizei zu informieren.

Ich weiß nicht, inwieweit das auf geplante Trunkenheitsfahrten zutrifft. Solange nichts passiert, gibt es ja keine Konsequenzen, aber im schlimmsten Fall können Menschen zu Tode kommen.

Moralisch gesehen ist es also auf jeden Fall nicht in Ordnung, neben einem betrunkenen Fahrer als Beifahrer mitzufahren. Inwieweit den Beifahrer juristische Konsequenzen treffen, ist mir unbekannt.

Dann könnte man dir vorwerfen, dass du nicht verhindert hast, dass der Fahrer in seinem Zustand gefahren ist. Du hättest versuchen müssen ihn zu überreden, sich nicht ans Steuer zu setzen

Nein, der Beifahrer ist nicht für die Handlungen des Fahrers zur Verantwortung zu ziehen, er muss ihm auch nicht an der Fahrt hindern, und er muss auch nicht die Polizei verständigen.

Danke für die Antwort Ist aber eben eine Schwere Situation Mit einem Vorarbeiter als Lehrling zu Diskutieren.

@rock700

Naja wenn es du ein ungutes Gefühl dabei hast, fahre mit Bus und Bahn oder Mofa etc. zur Arbeit.

Ich persönlich würde zu keinem ins Auto steigen der unter Alkoholeinfluss steht, meine Gesundheit ist mir mehr Wert.

@Antitroll1234

Ich komm ja selber in die Arbeit fahr aber mit ihm auf die Baustelle Vielleicht währe es noch eine Möglichkeit mit dem Chef zu sprechen??

Du kannst mindestens einen Haufen Ärger bekommen, wenn du bei einer polizeilichen Befragung zugibst, dass du wusstest, dass dein Fahrer genügend Alkohol getrunken hat, um als fahruntauglich zu gelten. Und wenn du sogar zugibst, dass du weißt, das er immer betrunken fährt, dann sowieso... ob du mit Führerscheinentzug rechnen mußt, kann ich dir nicht sagen, vermute aber nicht.

danke

Du kannst mindestens einen Haufen Ärger bekommen, wenn du bei einer polizeilichen Befragung zugibst, dass du wusstest, dass dein Fahrer genügend Alkohol getrunken hat, um als fahruntauglich zu gelten.

Nein der Beifahrer kann deswegen keinen Ärger bekommen, allein der Fahrer ist für sein Tun verantwortlich.

Ob es der eigenen Gesundheit zuliebe klug ist wissentlich bei einem Betrunkenen einzusteigen und mitzufahren ist eine andere Sache, da kann sogar im Falle eines Unfalles kein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

@Antitroll1234

Ich gebe dir insofern Recht als der Beifahrer in diesem Fall nicht der Fahrzeughalter ist (sondern vermutlich die Firma/der Arbeitgeber), denn in diesem Fall bekäme dieser offensichtlich doch Ärger.

Du selbst wirst den Führerschein wohl nicht verlieren, ich weiß aber nicht ob du belangt werden kannst weil du den Vorarbeiter hast fahren lassen obwohl du von dessen Zustand wusstest, ich glaube es aber nicht. In dem Fall beantworte einfach alle Fragen der Polizei welche über deine Personalien hinaus gehen mit "dazu werde ich mich nicht äußern" dadurch vermeidest du evtl. doch in ein Fettnäpfchen zu treten.