Fahrer 16 Jahre alt Strafen für Beifahrer?

7 Antworten

Hallo KristianSk,

der Beifahrer macht sich in der Regel nicht strafbar, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat.

Strafbar würdest Du Dich, völlig unabhängig ob Du mitfährst oder nicht, machen wenn

  1. Du Halter des Fahrzeuges bist und die Fahrt vorsätzlich oder fahrlässig angeordnet oder zugelassen hast. § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
  2. Du den Fahrer zur Tat angestiftet hast. § 26 StGB, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html
  3. Du dem Fahrer Beihilfe, zum Beispiel durch Verschaffung des Fahrzeuges oder Hilfe beim Fahren des Fahrzeuges, geleistet hättest. § 27 StGB, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__27.html

In der Regel treffen die 3 angeführten Punkte aber nicht zu und sind bis Punkt 1 auch selten nachweisbar.

Probleme kannst Du aber in zivilrechtlicher Hinsicht bekommen, wenn Du als Beifahrer bei einem Unfall verletzt wirst. Evtl. wird Dir der Schadensersatz verweigert oder gemindert, wenn Du Dich ins Auto setzt und weißt, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat.

Auf den 16jährigen Fahrer kommst natürlich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage zu:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Ist es die erste Tat des Jugendlichen, ist es aber sehr wahrscheinlich,

  • dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nach § 153a StPO gegen Auflagen einstellt

und es somit zu keiner Verurteilung kommt und die Tat somit wiederum strafrechtlich keine Folgen hat.

Aber selbst im Falle einer Verurteilung, würde der 16jährige nur mit einer Erziehungsmaßregel die meist in Form einer Arbeitsauflage (Sozialstunden) verhängt wird rechnen.

Das der Fahrer, wie hier einer meiner Vorredner geschrieben hat, mit einer mehrjährigen Sperre zu rechnen hat oder gar erst mit 21 den Führerschein machen kann, ist völliger Unfug.

Weder ist eine Sperre zwingend vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

Schöne Grüße
TheGrow

fuji415  11.07.2017, 13:29

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. 

Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich

Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. 

Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

TheGrow  11.07.2017, 13:50
@fuji415

Auf den Fall, dass auch der Halter wegen des Fahrens belangt werden kann, bin ich bereits eingegangen.

Nur aus der Fragestellung geht in keinster Art und Weise hervor, dass der Fragesteller überhaupt Halter des Fahrzeuges ist

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar. Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.

In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen

So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. 

Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft

Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. 

Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich

Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. 

Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

TheGrow  11.07.2017, 13:47

Schön langer Kommentar, nur geht aus der Frage in keinster Art und Weise hervor, dass der Fragesteller überhaupt Halter des Fahrzeuges ist.

Die eigentliche frage, ob sich der Fragesteller auch strafbar macht, wenn er als Beifahrer mit im Auto sitzt, wird von Dir garnicht beantwortet.

TheGrow  11.07.2017, 13:57

Im übrigen, wenn Du schon nicht in der Lage bist Sätze selber zu formulieren, solltest Du Dich an die AGB´s des Forums halten und die Quellen Deiner kopierten Texte angeben.

Du bekommst eine Strafe wenn du der Besitzer des Autos bist ( §21 StVG ) . Allerdings trägst du sowieso eine gewisse Mitschuld , da du Kenntniss darüber hattest , dass er keine Fahrerlaubnis hat

melman86c  11.07.2017, 02:37

Mitschuld woran?

fuji415  11.07.2017, 13:30

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. 

Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich

Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. 

Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

Soweit ich weiß, keine, außer du zwingst die Person zum Fahren. Du kannst ja auch nicht wissen, wie alt der Fahrer ist bzw. wenn der Fahrer behauptet, schon 18 zu sein, ist das ja auch nicht deine Schuld. Wie es aussieht, wenn du ihm dein Auto leihst, weiß ich leider nicht.
LG Ani

kevin1905  11.07.2017, 01:43

Steht in o.g. §.

fuji415  11.07.2017, 13:31

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. 

Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich

Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. 

Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

§ 21 StVG.

Lesen und verstehen.