Führerschein Sperre trotz allem?

5 Antworten

Danke für die Antworten, achja, total vergessen. Weiß nicht ob es relevant ist, aber ich habe jede meiner Taten zugegeben, ich bin nicht der einzige der den Roller geklaut hat sondern hatte noch 3 weitere Freunde dabei, zu denen ich auch keinen Kontakt mehr seit langem habe wegen dem Geschehen und ich habe es auch so dem Richter erzählt. Ich bin der einzige der sofort alles zugegeben hat da ich es besser so fand und bevor alles rauskommt und die Strafe noch schlimmer wird, verzichte ich darauf zu lügen. Ich habe natürlich auch erklärt das mir der Führerschein sehr wichtig für meine Zukunft sein wird  und der Richter war eigentlich ziemlich nett und hatte denke ich mal ein WENIG Verständnis. Ich bin ein ziemlich ordentlicher junger Mann geworden und mache auch den Eindruck.

Auch wenn man die Aussage des Polizisten auser acht lässt, hasst du ein Roller gestohlen, bist gefahren ohne Führerschein und bist bei einer Polizeikontrolle geflüchtet. Alleine dafür hallte ich eine Führerscheinsperre für angebracht.

Lincoln3323 
Fragesteller
 02.09.2016, 19:02

Wenn man es so betrachtet, ja. Aber da ich mich auf keinerlei Dummheiten mehr einlassen möchte und es auch so rübergebracht habe, weiß ich es nicht wirklich. War jung. Anfang 16, bin gerade ende 17. 

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, versuchte gefährliche Körperverletzung. Also die Sperre muss natürlich nicht verhängt werden, aber ich kann mir kaum vorstellen, warum man hier darauf verzichten soll.

Eine MPU muss du nur machen, wenn zusätzlich eine fehlende charakterliche Eignung zum Fahren von Kraftfahrzeugen festgestellt wird. Das kann man schwer einschätzen, ist aber sich nicht ganz unwahrscheinlich, wenn man das Fahrzeug als Waffe gegen einen Polizisten einsetzt (unerheblich wie du das siehst, wird hier in der Regel dem Polizisten geglaubt). Ohne Anordnung einer MPU läuft die Strafe ab und du kannst den Führerschein ohne Weiteres erwerben. Wird die MPU angeordnet verkürzt sich dadurch natürlich nichts. Du musst nur mehr nachweisen um wieder einen Führerschein zu bekommen.

Als Minderjähriger müsstest du doch einen Anwalt haben. Besprich das doch mal lieber mit dem. Sicher kann man mit dem Hinweis auf deine berufliche Zukunft und die Ausbildung zum Kraftfahrer den Richter noch ein bisschen milde stimmen.

Crack  02.09.2016, 19:30

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, versuchte gefährliche Körperverletzung.

Einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehe ich nicht, ebenso auch keine Nötigung oder eine versuchte gefährliche Körperverletzung da hierfür der Vorsatz fehlt.

xmoepx  02.09.2016, 19:33
@Crack

also ich habe jetzt die Schilderung des Polizisten zugrunde gelegt. Der Rest wird ja vermutlich als Schutzbehauptung abgetan. Einen bedingten Vorsatz kann ich mir da sehr gut vorstellen im Urteil ("wollte es darauf ankommen lassen").

Das Zufahren wäre dann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und eine Nötigung (wegspringen), sowie der Versuch einer Körperverletzung (konnte sich gerade noch retten).

Hi,

Wenn du dich beim Gericht gut angestellt hast und sonst noch nicht vorbestraft bist schaffst du es mit ein bisschen Glück um eine sperre rum zu kommen. Jedoch ist es schon etwas heftiger weil der Roller auch noch geklaut war. Du musst einfach schleimen, darfst dir aber auch nicht alles gefallen lassen. Gib den Klägern das Gefühl das es dir wirklich leid tut.

Ein Kumpel von mir hat sich auch eine Verfolgungsjagt mit den Bullen gegeben und hat keine sperre bekommen, obwohl er sich echt dumm angestellt hat ;)

Viel Glück

xmoepx  02.09.2016, 18:58

Der Kumpel hatte aber bestimmt einen Führerschein? Sonst kann ich mir das mit dem Sperrverzicht kaum vorstellen.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe war die Gerichtsverhandlung bereits vor einem Jahr?
Ja und, wie ging das denn aus?
Es gibt doch sicher ein Urteil?

Und dort steht alles drin was Du wissen musst.

Diddy57  02.09.2016, 19:38

..genau das habe ich mich gerade auch gefragt!

Lincoln3323 
Fragesteller
 02.09.2016, 20:40

Nein, nein, vor einem Jahr ist es passiert. Gestern war die Verhandlung.

Crack  02.09.2016, 20:44
@Lincoln3323

Ja und?

Dann gab es doch auch ein Urteil?
In diesem legt der Richter auch eine isolierte Sperrfrist fest - hat er das nicht getan dann gibt es auch keine.

Eine MPU dagegen ist Angelegenheit der Fahrerlaubnisbehörde - die sehe ich hier aber nicht.