Mit mein Roller von der Polizei abgehauen?

4 Antworten

Richte Dich auf Sozialstunden im zweistelligen Bereich ein. Und sieh ein, dass du potentiell Menschen gefährdet hast, da du keine Bremsen für diese Geschwindigkeit hattest, noch über die nötige Reife und Erfahrung verfügtest!

Moßt halt warten, bis es soweit ist mit der Verhandlung. und da sagst du das, daß keine gefahr für andere war. Die polizisten entscheiden das nicht, ob du geeignet bist, Kfz zu führen. vor Gericht immer deine Version sagen. du mußt das nicht abnicken oder übernehmen , was die Polizei sagt. sagst du dem gericht, da war keine gefahr für andere. undsoweiter.

klar, wenn ein 14jähriger sagt, da war keine Gefahr wird dem selbstverständlich mehr geglaubt wie 2 Polizisten .....

@wurzlsepp668

Das wird sich ja rausstellen. Du bist ja nicht das gericht, also was willst du hier im vorhinein wissen ?

@LeonidB

richtig, ich bin nicht das Gericht ...

aber Realist ......

wenn ZWEI Polizisten sagen, es wurden Menschen gefährdet, soll ein 14jähriger Überzeugender sein?

klar, in deiner Welt ...

Das kommt bestimmt gut an wenn ein Jugendlicher Straftäter sich uneinsichtig gibt, versucht abzuwiegeln und am besten noch andere verantwortlich macht. Kannst die Strafe gleich verdoppeln.

Es steht ja außer Frage, dass du diese Vorwürfe begangen hast. Also geht es vor Gericht nicht darum, dies zu leugnen. Du kommst nur einigermaßen aus der Sache heraus, wenn du von vorn herein alles zugibst (Roller ohne Betriebserlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne Fahrerlaubnis) und dem Richter klar machst, dass du die Verfehlungen einsiehst und vor allem, dass du sie bereust.

Völlig falsch wäre es, einen auf Proll zu machen, dem ein Gericht nichts anhaben kann.

Hi,

da hast Du jetzt erstmal ganz schön Probleme am Hals.

Bin gut vor 3 Monaten von der Polizei mit meinen Roller abgehauen und hatte kein Führerschein für den roller Versicherung usw 

Da hätten wir zum einen Fahren ohne Fahrerlaubnis, einmal Fahren ohne Versicherungsschutz und einmal Nichtbefolgen des Haltgebots von Polizeibeamten. Zweimal Verkehrsstraftat, einmal Verkehrsordnungswidrigkeit.

Bedeutet

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (oder Geldstrafe),
  • Führerscheinsperre für mindestens 6 Monate.

Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (oder Geldstrafe)

Nichtbefolgen des Haltgebots von Polizeibeamten

  • 70 € Geldbuße
  • 1 Punkt in Flensburg

laut den beiden Polizisten bin ich nicht geignet kfz zu führen 

Bei zwei Straftaten und einer Ordnungswidrigkeit kann man die Einschätzung durchaus nachvollziehen. Entscheiden tun dies aber nicht die Polizisten, sondern im Zweifelsfall eine Begutachtungstelle für Fahreignung.

Meine Art war nicht so wollte sowas nie machen 

Naja, es ist trotzdem "passiert" - beim Abhauen vor der Polizei kann man dir sogar noch Vorsatz unterstellen...

Ich habe laut polizisten sehr viele Leute in Gefahr gesetzt

Mal ganz im Ernst: wenn man ohne jede Fahrausbildung mit einem (frisierten?) Roller ohne Rücksicht auf Verluste vor der Polizei abhaut, besteht mal definitiv eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, auch wenn Du niemanden umfährst...

Wie soll ich mich verhalten 

Abwarten, ändern kannst Du jetzt eh nichts mehr.

Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/36-stvo/

LG