Führerschein mit Duldung? (NRW)

5 Antworten

öhm erlich geschrieben keinen plan... du solltest dir das mal schriftlich geben lassen von deinem fahrlehrer ansonsten funk doch einfach mal die polizei an ... und nein nicht unter 110 sondern auf der normalen hotline in deiner stadt oder der nächst gelegenen... die dürften dir auskunft geben können.

https://www.polizei.nrw.de/artikel__143.html

Hallo

dein Fahrlehrer sollte den Mund nicht so voll nehmen, es entscheidet immer noch die Fsst

nun zu deiner Frage:

die Fsst muss dir einen Grund genannt haben als sie dir die Fahrerlaubnis abgelehnt haben.

kennst du noch den Paragrafen aus der FeV?

hast du irgendwann einmal etwas angestellt?

das kann auch eine Schlägerei außerhalb des Straßenverkehrs gewesen sein

xDekayZz 
Fragesteller
 07.03.2015, 17:04

Also angestellt hab ich nichts bin clean so zusagen ^^ und nen grund haben die mir auch nicht gesagt.

ginatilan  07.03.2015, 17:05
@xDekayZz

das müssen sie aber, lass dich nicht abweisen!

@adk hat ja den Paragrafen schon genannt

ginatilan  07.03.2015, 17:22
@ginatilan

ist hinfällig geworden, der Grund wurde ja jetzt genannt:-)

Du sagst ...ich wohnte hier 7 jahre wurde dann abgeschoben und bin seid ende Dezember wieder hier ...Du lebst aktuell ohne sicheren Status hier, also  in "Abschiebebereitschaft", falls Du keine schwerwiegenden Gründe hast die was anderes aussagen.. und Du deswegen hier bleiben darfst.. in der Situation kannst Du keinen Führerschein erhalten..

 es gibt Jahrzehnte Geduldete (sogar mit ungeklärter Identität), die sich vereinzelt einen Führerschein erkämpft haben, das waren gut integrierte Menschen, die hier geboren sind oder in den ersten Lebensjahren durch ihre Eltern herkamen und immer ihren Lebensmittelpunkt hier hatten, nie negativ  auffällig wurden, mit sehr guter Sozialprognose... dieses alles  müßtest Du Dir erst erarbeiten..

alles Gute

aber die bei der Zulassungsstelle meinen ich kriege ihn Nicht!

Dann bitte sie mal, dir die Rechtsgrundlage für diese Behauptung zu nennen. Sie werden es nicht können. Und dann kannst du ihnen § 7 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung zeigen:

Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt.

Vom Aufenthaltsstatus oder der Staatsangehörigkeit steht da kein Wort. Damit sollte die Sache erledigt sein.

Falls nicht, bitte die Behörde um einen schriftlichen Bescheid, dass dein Antrag wegen deiner Duldung abgelehnt wird. Gegen diesen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Du brauchst dafür keinen Anwalt, denn das Gericht muss den Sachverhalt von Amts wegen aufklären. Es reicht, wenn du dir die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids durchliest und die Klageschrift nach den dortigen Angaben formulierst.

xDekayZz 
Fragesteller
 07.03.2015, 16:58

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Er hat mir keinen grund genannt er sagte nur ne mit der Duldung kriegste kein Führerschein. Wie sieht es denn mit den 185 tagen aus ich wohnte hier 7 jahre wurde dann abgeschoben und bin seid ende Dezember wieder hier also noch unter 100 tagen, zählen jz die 7 jahre oder muss ich noch ein paar monate warten.

ginatilan  07.03.2015, 17:06
@xDekayZz

185 Tage am Stück, also ohne Unterbrechung (soviel ich noch weiß:-))

xDekayZz 
Fragesteller
 07.03.2015, 17:09
@ginatilan

Alles klar danke leute dann mach ich meine Theorie Prüfung am 26. März und mach die Praxis dann wenn die tage um sind.

adk710  07.03.2015, 17:11
@xDekayZz

Dann ist der Fall relativ klar, du hast noch nicht 185 Tage hier gewohnt, weil dein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland erst seit Dezember wieder besteht. Daher hat die Führerscheinstelle Recht mit ihrer Ablehnung.

Wenn sie ihn dir verweigern, schreib ihnen mal, sie sollen dir die Rechtsgrundlage nennen.

Is doch echt quatsch, ich könnte selbst als Tourist hier einen Führerschein machen, wenn ich das Geld und das Können hätte.

ginatilan  07.03.2015, 13:37

ich könnte selbst als Tourist hier einen Führerschein machen,

Unsinn

(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. 

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__7.html