Unterschrit der Eltern bei Kurzzeitkennzeichen bei Minderjährigen?

Siehe Bild - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)

6 Antworten

Hallo,

lasse das Kurzzeitkennzeichen deine Mutter beantragen und alle Probleme sind gelöst ;-)

Ansonsten benötigst du beide Unterschriften nur dann, wenn auch beide Eltern das Sorgerecht haben. Wenn deine Mutter das alleinige Sorgerecht hat, reicht die Unterschrift deiner Mutter.

Wenn es dabei einer an der Zulassungsstelle sehr genau nimmt, dann brauchst du allerdings einen Beleg, dass deine Mutter das alleinige Sorgerecht hat.

Und wenn es keinen Vormund gibt, dann kann da auch keiner unterschreiben - logisch, oder?

Viele Grüße

Michael

Du benötigst die Unterschrift beider Elternteile, wenn diese beide das Sorgerecht haben

Danke! Aber eine Unterschrift bei Vormund nicht?

@emske00

Nein, das ist nur für den Fall dass das Sorgerecht nicht bei Deinen Eltern liegt.

Bitte beachten!

Ein Kurzzeitkennzeichen wird nur dann von der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Kurzzeitkennzeichen werden nur noch nach Vorlage der Fahrzeugpapiere fahrzeugbezogen erteilt. Darüber hinaus wird im Regelfall eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nach § 29 StVZO erforderlich. Damit sind die Voraussetzungen für die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen und normalen amtlichen Kennzeichen identisch.

Kurzzeitkennzeichen werden nur noch nach Vorlage der Fahrzeugpapiere fahrzeugbezogen erteilt.

Viele Zulassungsstellen akzeptieren auch Kopien der Fahrzeugpapiere.

Gruß Michael

@19Michael69

.... genau deshalb schlage ich vor, gleich richtig anzumelden, dann erspart man sich so eine teure Orgie für lediglich die eine Fahrt und ist zudem so versichert, wie es benötigt wird.

Du brauchst die Unterschriften der/des Erziehungsberechtigten. Wenn Du keinen Vormund hast dann dessen Unterschrift nicht. Hast Du einen Vormund, dann muss der Unterschreiben - statt des/der Erziehungsberechigten.

Deine Mutter kann dieses Kennzeichen auf ihren eigenen Namen beantragen. Dann brauchst du die Unterschrift deines Vaters nicht. Das gleiche gilt für den KFZ-Antrag. Du bist eben noch nicht volljährig und kannst keine rechtsgültigen Verträge schließen.

Das hat mit deinem Führerschein nichts zu tun.