Motorrad Neukauf - Wie vorgehen?
Guten Tag zusammen,
ich lege direkt los, daher folgende Situation: Vor einigen Monaten unterzeichnete ich den Kaufvertrag für ein Motorrad als Neufahrzeug. Nun sollte es (hoffentlich) bald ausgeliefert werden.
Für mich stellen sich jedoch aufgrund meiner Unerfahrenheit ein paar Fragen:
- Sollte/kann ich die nötige Versicherung jetzt schon abschließen, das ohne jegliche Informationen wie Fahrgestellnummer, um den Zulassungsprozess später zu beschleunigen?
- Gibt es Dokumente, die ich vom Händler erhalte, die zwingend notwendig für die Versicherung sind?
- Ich habe mir bereits ein Wunschkennzeichen reserviert - ich vermute, dass ich mir dieses selbst bspw. online kaufen muss, und dass es nicht von der Zulassungsstelle hergestellt wird, richtig?
- Daraus ergibt sich die letzte Frage: Das Neufahrzeug muss natürlich erst nach den ersten drei Jahren zur HU. Gibt es die TÜV-Plakette also vom Händler, von der Zulassungsstelle, ...?
Ich würde mich riesig freuen, wenn sich jemand kurz für mich und eine Antwort Zeit nimmt! :)
Auch wenn die Fragen mich möglicherweise als unselbstständig widerspiegeln, sind jene nur das Resultat meiner fehlenden Erfahrung sowie mein Interesse, die Zulassung so schnell wie möglich durchzuführen.
Ich danke euch vielmals!
Liebe Grüße
Welche SF-Klasse hast Du denn zur Verfügung?
SF0 ;D
4 Antworten
Von Händler bekommst du normalerweise den Fahrzeugbrief. Damit kannst du dann bei deiner Versicherung vorbeischauen und eine Versicherung abschließen. Das musst du noch nicht vorher machen, das geht ganz schnell auch am Telefon oder online. Bei mir hat der Anruf keine 10 Minuten gedauert.
Mit allen nötigen Unterlagen kannst du dann zur Zulassungsstelle und dein Fahrzeug zulassen. Normalerweise ist neben oder in der Zulassungsstelle direkt eine Firma, die die Nummernschilder bedruckt. Dort kannst du gleich dein Nummernschild abholen. Die Tüv-Plakette hat bei mir dann auch die Zulassungsstelle draufgeklebt. Und als kleine Anmerkung: Motorrad-Neufahrzeuge müssen schon nach 2 Jahren zur HU, nicht wie von dir geschrieben nach 3 ;)
Viel Spaß beim Fahren!
Hallo,
tatsächlich! Die HU-Frist beim Neukauf unterscheidet sich tatsächlich von der eines PKWs - danke für die Info! :) Darüber hinaus noch vielen Dank für die Antwort selbst.
Liebe Grüße
Nein, ich musste nicht zum Tüv. Das wäre mir auch neu.
Hattest du denn die COC-Papiere/Übereinstimmungsbescheinigung für die Zulassung?
Hatte ich nicht, da die Vespa nicht vom Händler kam, sondern vom Werk direkt bzw. Von/über ein Zwischenhändler
Hi FetteWolke,
als erstes benötigst du den vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz, dieser sog. 7-stellige eVB-Nrn. Code für die Zulassungsstelle. Hierzu benötigst du erst mal ein Versich.angebot für dein neues Motorrad. Da du Fahranfänger und Laie im Versich.geschäft bist, kann ich nur mal ein Versich.maklerbüro empfehlen, da diese viele Gesellschaften zum Anbieten haben und noch mehr Tarife zur Auswahl anbieten können.
Ich gehe mal davon aus, daß du dir einen Vollkaskoschutz für dein neues Motorrad leisten willst!? Falls ja, wäre ein sofortiger Deckungsschutz wichtig u. deshalb der Gang zum Versich.vermittler um so dringender!
Die haben dir dann auch die nötigen Infos wie es weitergeht bis zur Zulassung u. dem richtigen Versich.schutz.
Gruß einer Versich.maklerin
Hallo siola55,
auch dir danke ich vielmals für deine Antwort! :)
Liebe Grüße
Vollkasko bei einem Motorrad und das noch als Fahranfänger?
Bei den Prämien kann man sich auch gleich alle 5 Jahre ein neues Bike kaufen.
Gratuliere, und somit sollte die erste Fahrt dann auch so versichert werden, wie es nötig ist.
Dazu benötigt meine Vers. die HSN und die TSN, alles andere kann nachgereicht werden.
Achte auf die Laufzeit, nicht dass da am 01.01. auf die bessere SF-Klasse verzichtet wird.
Allzeit gute Fahrt.
Plaketten klebt die Zulassungsstelle, Wunschkennzeichen und normale gibt es direkt nebenan und gleich zum Mitnehmen.
Die stellt auch die Papiere aus, nicht der Händler.
Alles klar, danke für die Antwort.
Du bekommst kurz vor der Auslieferung den Fahrzeugbrief zugeschickt.
Mit dem kannst du wegen mir auch online ganz schnell das Motorrad versichern.
Dann kannst du, sofern das Motorrad schon da steht, zur Zulassungsstelle gehen und dies zulassen, von der Zulassungsstelle bekommst du ein Schreiben, dass dir erlaubt, ohne Nummernschilder direkt zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle zu fahren, dann werden die Nummernschilder gemacht, die darfst du dann gleich anbringen und losfahren.
Fahr vorsichtig und bleib heile
Hallo,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Hast es gut auf den Punkt bringen können! :)
Liebe Grüße
Nur das Wichtigste hat der Klugscheisser leider vergessen: bei dieser Vorgehensweise hast du nur mal den vorl. Kfz-Haftpflicht-versich.schutz, also nur die Fremdschäden sind sofort abgesichert :-((
Falls du den Vollkaskoschutz für dein neues Motorrad mitversichern willst, hast du ohne sofortige Deckung vom Vermittler erst mit Zahlung des Erstbeitrags vollen Schutz für Eigenschäden!!! Passiert vorher was, gehst du leider leer aus :-((
Stimmt, hab ich aus versicherungstechnischer Sicht nicht berücksichtigt.
War aber bei meiner Vespa aber auch nicht nötig. Vollkasko hätte ich bei was teurem gemacht
Mit dem kannst du wegen mir auch online ganz schnell das Motorrad versichern...
Von wegen ein neues Motorrad online versichern :-((
Fahrzeugbrief, online bei der WGV versichert, dann hab ich eine elektronische vorläufige Versicherungsnummer bekommen und diese Nummer wird bei der Zulassungsstelle benötigt, somit ist das Motorrad vorläufig versichert. Wegen mir auch nur haftpflicht, das weiß ich nicht genau. Aber es ist versichert
Ja - nur Kfz-Haftpflicht, also nur Fremdschäden sind sofort abgesichert mit der eVB-Nr. ab Zulasssung.
Ok, wusste ich jetzt wirklich nicht
seit wann müssen Neufahrzeuge zum TÜV???
Müsstest du noch zuvor zum TÜV? Ich musste zum TÜV, um sicher zu stellen, das die Fahrgestellnummer identisch ist.
Muss dazu sagen, dass meine Vespa direkt aus Italien kam, noch auf Palette und im original Karton