Mit Bf17 Zettel Führerschein abholen?

6 Antworten

Hallo.

Hier ist das üblich vor der Prüfung alles bezahlen, sonst wirst du nicht mitgenommen, oder der Fahrlehrer ist ein guter Freund , dann bekommst du den vom Prüfer. oder Fahrlehrer sofort.

Mit Gruß

Bley 1914

Es gibt dafür nun keine allgemeingültige Antwort. Den Führerschein hast Du ja beantragt als Du die Erteilung der Fahrerlaubnis beantragt hast, nochmal beantragen musst Du den nicht. Der dürfte bereits bei der für Dich zuständigen Führerscheinstelle vorliegen.

Gewöhnlich musst Du den bei besagter Führerscheinstelle abholen, allerdings gibt es Zulassungsbezirke mit solch hohem Andrang dass sie die Führerscheine zuschicken, der liegt dann am 18. Geburtstag im Briefkasten. Dies kann auch so (gegen Zusatzgebühr) beantragt werden. Am Besten rufst Du bei der zuständigen Führerscheinstelle (Landratsamt) an und frägst ob Du den abholen musst.

Du hast ja diesen Wisch für BF17 erhalten, den musst Du nun lediglich etwas genauer lesen. Da steht dass Du Fahrzeuge der Klasse B (BE), AM, L und T fahren darfst. Darunter steht dass zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse B (BE) bis zum "Datum einen Tag vor Deinem Geburtstag" eines der aufgeführten Personen mitgeführt werden müssen. Dies bedeutet dass ab Deinem Geburtstag diese Einschränkung entfällt. Noch 3 Monate gild die Prüfbescheinigung in Verbindung eines Ausweisdokuments als "Führerschein".

Hi,

Wo darf ich meinen Führerschein abholen?

Auf der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Und muss ich ihn davor beantragen?

Im Regelfall muss der Kartenführerschein bei BF17 nicht gesondert beantragt werden, siehe hier https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/faq-jugendliche.html.

Darf ich auch wenn ich 18 bin ohne den Schein sondern mit dem Zettel fahren (habe irgendwo gelesen, dass es bis zu 3 Monate nach dem 18er gültig ist) ?

Ja - bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gilt die Prüfungsbescheinigung als normaler Führerschein Klasse B im Inland - Personalausweis muss mitgeführt werden. Die Auflage, nur mit Begleitperson zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

LG

Auf dem Zettel steht ein Datum drauf bis wann dieser gültig ist..du solltest trotzdem möglichst zügig bei der nächsten Behörde den Zettel gegen den Karten Führerschein tauschen

Aus § 48a FeV:

Wo darf ich meinen Führerschein abholen? Und muss ich ihn davor beantragen?

Absatz 7:

Mit Erreichen des Mindestalters nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a händigt die Fahrerlaubnisbehörde dem Fahrerlaubnisinhaber auf Antrag einen Führerschein nach Muster 1 der Anlage 8 aus.

D.h., mit 18 bekommst du auf Antrag den Kartenführerschein. Dazu wendest du dich an die Führerscheinstelle.

Darf ich auch wenn ich 18 bin ohne den Schein sondern mit dem Zettel fahren (habe irgendwo gelesen, dass es bis zu 3 Monate nach dem 18er gültig ist) ?

Absatz 3, Nr. 1:

Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.

Wenn du dir keinen Kartenführerschein holst, fährst du nach 3 Monaten zwar ohne Führerschein, aber nicht ohne Fahrerlaubnis. Ersteres ist eine 10€-OWi, letzteres wäre eine Straftat.

die 10€ Owi hat er nicht, da die Prüfumgsbescheinigung sein Führerscheinersatz bis zu 3 Monate nach Vollendenung des 18. Lebensjahres ist.

@Sagichnicht98

Ich zitiere mich mal selbst

Wenn du dir keinen Kartenführerschein holst, fährst du nach 3 Monaten zwar ohne Führerschein
@AntonAntonsen

Offenbar können die Leute langsam nichtmal mehr lesen!

Ich weiß nicht, warum in Absatz 7 das mit "auf Antrag" steht, oder was genau damit gemeint ist.

Im "Normalfall" wird der Kartenführerschein nämlich auch beim BF17 gleich mit erstellt und man kann ihn sich ab 18 "einfach abholen" und muss ihn nicht separat beantragen.

Vielleicht einfach vorher mal anrufen, damit man nicht umsonst hinfährt ;-)

Gruß Michael