Wann endet beim Führerschein die Probezeit?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Zwei Jahre nach Bestehen der Fahrprüfung 60%
Zwei Jahre nach dem 18. Geburtstag 40%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Zwei Jahre nach Bestehen der Fahrprüfung

Eigentlich stimmt Keines der beiden Antwortmöglichkeiten. Die Fahrprüfung kann auch bestanden werden bevor man das Mindestalter für die Fahrerlaubnis hat.

Wenn Du 10 Monate vor Deinem 18. Geburtstag die Fahrprüfung abgelegt hast warst Du schon 17 und hast die Fahrerlaubnis gleich ausgestellt bekommen, dann ist das Bestehen der Prüfung der selbe Tag ab wann es gezählt wird.

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis (ausser Klassen AM, L und T), also ab dem Tag an dem Du die Fahrerlaubnis Klasse B erhalten hast (das Datum unter Ziffer 10) zählt die Probezeit 2 Jahre wenn sie nicht verlängert wird. Hast Du zuvor Klasse A1 gemacht zählt die Probezeit sogar schon ab jenem Datum.

Gib Nichts drauf was Fuji dazu schreibt! Der ist neidisch weil er seinerzeit erst spät mit dem Führerschein anfangen konnte und gönnt es heute Keinem. Der schreibt immer so einen Müll dass der BF17 gar keine Fahrerlaubnis wäre und Sowas.

In meinem konkreten Fall steht auf dem Führerschein bei Ziffer 10 der 13.05.15, der Tag an dem ich meinen BF17-Schein bekommen habe (war damals 17 Jahre alt und habe zuvor keine Klasse A1 gemacht). Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre ich doch am 14.05.17 mit der Probezeit durch, oder?

@cmi98

Ja, genauso ist es wenn Du nicht zwischendurch eine Probezeitverlängerung aufgebrummt bekamst oder bekommst.


Was von beiden stimmt den nun?


Nichts von Beidem.

Weder Dein Bekannter, noch Du hast recht - allerdings bist Du wesentlich näher an der Wahrheit.

Deine Probezeit begann mit Erteilung Deiner Fahrerlaubnis.

Das kann am selben Tag der Prüfung gewesen sein - muss es aber nicht.
Entscheidend ist also das Datum in Spalte 10 [wie Du wohl schon richtig erkannt hast] - seit diesem Tag läuft die Probezeit.


Hallo,

bisher leider nur eine wirklich richtige Antwort und zwar die von Crack.

Die Probezeit beginnt mit dem Datum, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wird.

In deinem Fall ist zwar "zwei Jahre nach Bestehen der Fahrprüfung" richtig, weil du an diesem Tag schon 17 Jahre alt warst, das ist aber nicht allgemeingültig.

Bei der Klasse AM gibt es noch keine Probezeit. Bei allen anderen Klassen beginnt die Probezeit mit der Erteilung der entsprechenden Fahrerlaubnis. Das kann also schon mit 16 Jahren sein, wenn man den A1 macht.

Sie beginnt auch nur einmal zu laufen. Also nicht noch einmal, wenn man nach der Klasse A1 die Klasse B macht.

Besteht man die Prüfung VOR Erreichen des Mindestalters, wird die Fahrerlaubnis frühestens am Tag des Erreichens des Mindestalters (Geburtstag) erteilt und dann beginnt auch die Probezeit erst an diesem Tag.

Besteht man die Prüfung, wenn man das Mindestalter bereits erreicht hat, dann wird die Fahrerlaubnis sofort ausgehändigt und gilt als erteilt. Ab diesem Tag läuft dann auch die Probezeit.

Viele Grüße

Michael

Auch nicht völlig richtig. Nicht nur die Klasse AM zählt nicht für die Probezeit, auch L und T zählen nicht.

@machhehniker

Stimmt - passend zu Ostern hätte ich die zwei "Sonder-Eier" auch noch aufführen müssen ;-)

Gruß Michael

Leider viel Falsches zu lesen... Daher:

Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung nach der Prüfung. Sie dauert wie bei über18-Jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen.

Quelle: https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html

Also: Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung (frühestens am 17. Geburtstag).

Zwei Jahre nach Bestehen der Fahrprüfung

2 Jahre nach bestehen der Fahrprüfung, auch mit begleitendem Fahren fährt man ja eigenverantwortlich.