FTI anklagen wegen Reisestornierung?

2 Antworten

Anklagen ist ein etwas schlimmes Wort, da denke ich gleich an Mord und Totschlag ;)

Schadensersatzpflichtig könnte sein, hängt von den AGBs ab und was euch jeweils zugesichert wurde.Teureres Hotel müsst Ihr in keinen Fall buchen, die Frage ist ob es einen Reisemangel im Bezug auf eure Buchung gibt oder nicht. Wenn ja dann ist der Anbieter eurer Pauschalreise Schadensersatzpflichtig.

Eine Pauschalreise ist regelmäßig anzunehmen, wenn mehrere Reiseleistungen zusammen bei einem Reiseveranstalter gebucht werden. Häufig umfasst ein solche Buchung den Flug, die Unterkunft und den Transfer. Ihr Anspruchsgegner wäre in einem solchen Fall der Reiseveranstalter. Ein Anspruch könnte sich aus §§ 651 a-m BGB ergeben. Dies setzt jedoch voraus, dass ein Reisemangel vorliegt. Dieser ist zu bejahen, wenn die Ist- von der vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht und diese Abweichung nicht zumutbar ist. Ob die Flugzeitenveränderung einen Reisemangel darstellt, ist grundsätzlich einzelfallabhängig. Häufig wird ein solcher jedoch bejaht, wenn die Nachtruhe gestört wird, oder ein beachtlicher Teil an Urlaubszeit verloren geht.

Ich würde euch empfehlen mit einem Anwalt für Reiserecht zu spreche.

"Ab-in-den-Urlaub" ist kein Reiseveranstalter, sondern ein "Kontingentverkäufer". Die Firma verkauft Reisen die nicht voll ausgebucht sind, und ist deswegen abhängig von ihre "Lieferanten". 

Ich hatte mit denen eine ähnliche Erfahrung (längst nicht so teuer wie bei dir, es ging da nur um 220 Euro für ein Hotel) aber musste feststellen, dass ihre Geschäftsbedingungen sehr gut geschrieben sind, und dass man als Kunde kaum Rechte hat. 

Lese mal diesen Ganzen Wust von Abmachungen durch, dann wirst du feststellen, dass sie sich überall die Möglichkeiten von Alternativangeboten (die sie natürlich als "gleichwertig" bezeichnen) offen halten.

Du könntest dich bei der Verbraucherzentrale erkundigen, ob die eine Möglichkeit sehen, aber wie gesagt, die Chancen stehen schlecht.

Wenn du nun aber vor lauter Wut die Reise nicht antrittst, ist das ganze Geld weg. Du bist daher mehr oder weniger gezwungen, eine Änderung hin zu nehmen. Aber wie gesagt: es muss eine annehmbare Alternative sein, im gleichen Zielgebiet. Wer nach Kuba will, soll sich nicht plötzlich in New York wiederfinden.

Die Öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Flughäfen Köln oder Düsseldorf sind gleich gut, das wird keine große Schwierigkeiten bereiten. Aber so wie ich das verstehe, hat AinU euch nicht mal eine Alternative in der Türkei angeboten, sondern irgendwo in Deutschland (Sonnenhügel?).

Das geht natürlich nicht. In dem Fall hast du Recht auf Erstattung, denn eine Umbuchung in ein Zielgebiet was nicht im Entferntesten eure Vorstellungen entspricht, ist auch bei den Kundenunfreundlichen Geschäftsbedingungen unmöglich.

Was ich bei Ab-in-den-Urlaub auch feststellen musste, ist, dass die Gesprächspartner am Telefon keine eigene Entscheidungen treffen können. Sie sind nicht befugt, selber mit dem Kunde zu verhandeln, sondern greifen nur zu Schema X, und sind sonst taub und blind.  Einen höher gestellten kann man telefonisch nicht erreichen.

Du musst also jetzt, schnellstmöglich, einen deutlich geschriebenen Protest hinschicken, und deine Einwände begründen. Da soll es dann nicht heissen:

"Ich möchte lieber von Köln-Bonn fliegen". 

Sondern: "Wir müssen von Köln-Bonn abfliegen können, da unser Sohn/Tochter/Nachbar unser Auto von dort abholen kann, um es bei sich zu parken. Würden wir das Auto anstatt zwei Wochen in Düsseldorf stehen lassen müssen, verursacht das Kosten von .... Euro. 

Also gut begründen, und vor allem: Unnachgiebigkeit ausstrahlen. Zwar hat man dann nicht mehr Rechte, aber die Firma lenkt ein, wenn sie merken, dass sie mit Kunden zu tun haben, die viel Rabatz machen und Ärger verursachen. 

Erst wenn gar nichts mehr geht, und das Angebot von AidU absolut unakzeptabel ist, würde ich zum Anwalt gehen.