Kann man einen Vertrag trotz geistiger Behinderung abschließen?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, also wenn da ein behinderter Geistlicher käme brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

Ein Problem hast Du nur, wenn der Mensch nicht geschäftsfähig ist und das merkt man manchmal gar nicht. Also mach Dir keinen Kopf, das ist alles blasse Theologie hähä ;~}}

Da werden ja herzallerliebste Komplimente vertteilt. Wenn der erweh aber Recht hat, dann handeln wir auch mal theolöblich DH

Danke für den Stern.

es gibt keine "geistliche", allenfalls eine geistige Behinderung. Natürlich steht Dir nicht zwangsläufig das Recht zu die Geschäftsfähigkeit eines Kunden zu prüfen.

Sollte dieser aber einen gesetzlichen Betreuer haben, ist das Geschäft schwebend unwirksam bis zur Zustimmung des Betreuers

Entschuldigung, du hast recht - geistig...

wenns einer zu dir ins büro geschafft hat und dir vermitteln kann, was er von dir möchte, wenn er sich deine vorschläge durch den kopf gehen lassen und seine wahl treffen kann, kosten überschlagen kann oder nach voraussetzungen wie impfungen fragt, kann der gar nicht so geschäftsunfähig sein.

wenn du den verdacht hat, dass es einer so gar nicht peilt, kannst du vorsichtig fragen, ob er einen betreuer hat, der für ihn geschäftliches regelt, oder ob er sich bei finanziellen dingen von jemandem beraten/unterstützen lässt. dann kannst du ihm vorschlagen, dass er die ausgabe doch mal mit dieser person besprechen und in ein paar tagen zum vertragsabschluß wiederkommen oder dir vertragsunterlagen per post zuschicken soll.

oder wenn du gegen dein gefühl etwas verkaufst, weil du eben nicht sagen willst, dass du den anderen nicht für geschäftsfähig hältst, dann lege zu den vertragsunterlagen deine visitenkarte, damit du ggf. schnell kontaktiert werden und die sache rückgängig gemacht werden kann.

außerdem: bei allem was man tut, ist immer ein risiko. es kann genauso gut ein voll geschäftsfähiger von einem vertrag zurücktreten wollen, weil er es sich plötzlich anders überlegt; oder er schiebt dir die schuld zu, weil er sich plötzlich schlecht beraten/ "überfahren" fühlt. da sehe ich den geschäftunfähigen, der sich hereinverirrt, als eher die ausnahme an.

Ich möchte das mal von einer anderen Seite aus betrachten: Stell Dir mal vor, Du folgst dem tollen Rat einiger Leute hier und lehnst ab, die Reise zu verkaufen. Was kann im schlimmsten Fall passieren? Der Mann kann meiner Meinung nach nach dem Antidiskriminierungsgesetz gegen Dich bzw. Dein Reisebüro vorgehen. Ich weiß nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass das erheblich unangenehmer ist als eine Stornierung. Zumal bei solchen Storys möglicherweise auch schnell die Presse am Start sein könnte. Denn zum einen sind tatsächlich viele geistig behinderte Menschen geschäftsfähig. ODER der gesetzliche Betreuer könnte ihm ausdrücklich erlaubt haben, die Reise zu buchen. In beiden Fällen wäre der schwarze Peter bei Euch. Ich selbst habe jahrelang in einem Wohnheim für geistig behinderte Menschen gearbeitet, und bei vielen dieser Menschen hat der jeweilige gesetzliche Betreuer das okay gegeben. Einzelne von denen sind sogar in die Türkei geflogen. Ich habe aber auch schon Stornierungen von Verträgen erlebt. Das lief sehr entspannt ab und ist wesentlich weniger problematisch als Du Dir jetzt vielleicht vorstellen magst. Die gesetzlichen Betreuer sind da in der Regel alle sehr freundlich im Auftreten.

rechtlich dürfen behinderte keinen vertrag abschließen. falls sie das jedoch trotzdem machen kann man den für nichtig erklären lassen,sprich zurück treten