Probleme mit UGV Inkasso GmbH/ FKH GBR

5 Antworten

Haben ebenfalls mit der FKH GbR bzw. der UGV Inkasso zu tun bekommen. Ich habe am 29.09.2011 ein Schreiben meiner Bank bekommen, dass ab sofort ein vorläufiges Zahlungsverbot über einen Pfändungsbetrag von 321,84 EUR vorliegt. Pfändungsgläubiger ist die FkH GbR. Erst am nächsten Tag kam ein Schreiben der UGV Inkasso GMBH, dass eben nun ein vorläufiges Zahlungsverbot eingetreten ist wegen einer offenen Forderung von 305,94. Ein Stempel von Stefanie Reetz, ihres Zeichens wohl Obergerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Speyer, prangte oben im Briefkopf. Diese Verlangt nun auch noch 15,90. Bin dann gestern (30.09.2011) zu meiner Bank gegangen, wo ich unser Arbeitslosengeld II abheben wollte und bekam noch 107 Euro ausgezahlt. Des weiteren habe ich ein Schreiben bekommen, in dem die UGV mir anbietet, eine Ratenzahlung von 20 Euro zu akzeptieren. Dazu soll ich einen Dauerauftrag bei der Bank einrichten. Da aber mein Konto gesperrt ist, KANN die Bank keinen Dauerauftrag einrichten. Mal abgesehen davon, dass ich mich nicht erinnern kann, woher die Hauptforderung von 39,90 kommen soll. Ich habe dann auf Drängen der Bankangestellten eine Überweisung von 20 Euro an die UGV gemacht und soll nun mit denen sprechen, dass mein Konto wieder feigeschaltet wird, was dann schon Mittwoch der Fall sein soll. Nachdem ich aber all das hier gelesen habe und drüber nachgedacht habe, kommt mir der Verdacht, dass ich abgezockt werden soll. Am Dienstag werde ich erst Mal die Überweisung rückgängig machen, einen Anwalt einschalten und Anzeige wegen Betruges erstatten. Des weiteren habe ich RTL, SAT1 und Konsorten auf den Fall aufmerksam gemacht. Ich KANN und WERDE mir das nicht gefallen lassen. Meine Frau hat Krebs, ich habe eine Nervenkrankheit im Rückenmark und eine 12 Jahre alte Tochter, die nicht verstehen kann, warum sie nicht mit ihren Freundinnen ins Eiscafe kann.

Mal sehen, wie weit Herr Jentzer (Geschäftsführer der UGV Inkasso GmbH und geschäftsführender Gesellschafter der FKH GbR) bei mir kommt.

das selbe problem hatte ich auch dann bin ich zur polizei gegangen und wollt anzeige machen aber die konnten oder wollten mir nicht helfen. das ende vom lied ist das mein konto seit drei monaten gepfändet ist. habe keine ahnung wie ich mich dagegen wären soll grade ist es scheiße da ich zwei kleine kinder habe.

Lange Rede kurzer Sinn:

Gibt es beim Amtsgericht einen Titel? Das ist die Kernfrage. Und das erfragt man beim zuständigen Amtsgericht. NICHT bei der Firma. Die können viel behaupten wenn der Tag lang ist.

Das die Bank aber sein Konto sperrt, deutet darauf hin, das der Titel existiert.

Hierein link der Euch vielleicht weiterhilft: http://www.kreditangebot.de/schuldenberatung/hilfe-bei-kontosperrung.html

danke schonmal für deinen link :) .

ich werde mir das gleich mal genauer anschauen. bei der ugv haben wir das auch nicht gefragt. wir wussten nur eben nicht warum die das konto pfänden und welche forderungen die überhaupt haben.

was wir halt komisch finden, dass er eben keinen vollstreckungsbescheid vom amtsgericht bekommen hat... eigentlich müssten die ihm sowas doch zusenden, oder nicht? aber er hat nie irgendwas bekommen... ausser halt eben den mahnbescheid, aber danach nichts mehr...

ach so und ich hab mir das schreiben von der bank, da wir ja nur das im moment haben, angeschaut und die zeile "Aktenzeichen Gericht:" ist leer... müsste da nicht nen aktenzeichen vom amtsgericht eingetragen sein?

Bin ich ein wenig anderer Meinung, also klar es muss ein Titel bestehen um ein Konto zu Pfänden. Allerdings weiß ich das diese besagte Firma es irgendwie schafft ohne diesen Titel das Konto zu pfänden.

Ich weiß nicht wie, aber sie tun es. Ich weiß nur von der Sparkasse meiner Oma das die das wohl über eine Lastschrift machen mit dem zweck Pfändung. Wobei ich das auch merkwürdig finde, wieso sperrt die Sparkasse das Konto auf diese weise??? Dürfen die doch gar nicht oder???

Da bei meiner Oma auch das Konto von dieser Firma gepfändet worden ist und auch hier vom Amtsgericht nichts vorliegt bzw geschweige denn es von einem Gerichtsvollzieher beglaubigt worden ist.

@Fantastix

Es kann eine sog. Vorpfändung (§845 ZPO) bei der Bank veranlasst werden, die ist tatsächlich ein formloses Schreiben, das lediglich vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden muss (was Bankmitarbeiter oft nicht beachten/mitkriegen, so dass sie auch auf "normale" Post hin sperren). Dem Gerichtsvollzieher muss dabei kein Vollstreckungstitel vorgelegt werden.

Legal ist das nur mit vorhandenem (aber ggf. noch nicht schriftlich ausgefertigten) Vollstreckungstitel, aber eine betrügerische bzw. erpresserische Kontosperre kann wegen der Formlosigkeit auch problemlos ohne Titel veranlasst werden. Eigentlich würde ich erwarten, dass jemand dafür schnell in den Bau wandert, aber ich hab fast den Eindruck, dass einschlägige Abzocker protegiert werden.

Hallo! vieleicht kann mir jemand paar tip´s geben! Ich habe auch ein Problem mit der UGV Inkasso GMBH! Die habe mein Konto gesperrt ! Habe mit denen jetzt eine Ratezahlung ausgemacht und habe ein Dauerauftrag eingerichtet wie die es wollten und vorab ein kleine Betrag überwiesen! Und dann den Ratenplan den per Fax geschickt! Wurde mir dann auch am Telefon bestädigt das es eingegangen ist! Und das sie jetzt eine frei gabe für mein Konto rausschicken! Der Brief für die freigabe ist nach UGV am 23.4 an meine Bank gegangen! Aber bis heute ist da nix an gekonmmen! Habe gefrag ob die es per Fax an meine Bank schicken können! Aber angeblich geht das auch nicht! Dann habe ich gefragt ob sie das schreiben an mich schicken können! Das geht auch nicht Grund ist der Datenschutz! Ich komme an mein Gehalt nicht ran und kann auch nix Überweissen! was kann ich machen das ich die freigabe für mein Konto bekomme? Weil ich habe das getan was die wollten! Muss meine Unkosten denken! bitte um paar tip´s was ich dagegen machen kann!

Lies mal hier:

http://www.gutefrage.net/tipp/kontosperrung-bzw-pfaendung-durch-inkasso--geldeintreiber---ohne-vollstreckungstitel-illegal

Illegale Kontosperren bei unseriösen Inkassofirmen - auch ohne vollstreckbaren Titel!

Übrigens ist jeder Einsatz von Kontosperren, und auch jede Androhung, um damit Anerkenntnisse oder Zahlungen ungerechtfertigter Kosten zu erzwingen, als Erpressung zu werten - auch dann, wenn es tatsächlich Vollstreckungstitel gibt.

Die den Kontosperren zugrunde liegende Vorpfändung bzw. das vorläufige Zahlungsverbot nach §845 ZPO hat den Zweck, Schuldner als Eilmaßnahme am Verschieben von Vermögen zu hindern. Und Zwangsvollstreckung heißt, dass die Vollstreckung über Gerichte und Gerichtsvollzieher zu laufen hat, nicht, dass mit Vollstreckungsmaßnahmen Anerkenntnisse oder Zahlungen nebenher erpresst werden dürfen! Auch berechtigte Forderungen sind per GV einzutreiben.

Wenn solche Anerkenntnisse oder Ratenvereinbarungen unterschrieben wurden, sollten sie, ggf. auch noch nach Jahren, angefochten und das Geld zurück gefordert werden!