FSJ GEHALT UND VERPFLEGUNGSKOSTEN?

2 Antworten

Vom Träger bekommst du nichts abgezogen,dass bekommst du so überwiesen wie es in deinem Vertrag steht,nur wenn du noch ALG - 2 bekommst wird in der Regel alles über 200 € Freibetrag ( Taschengeld ) auf die Leistungen angerechnet !

Da wird nichts abgezogen
Du bekommst dann ganz normal Kindergeld noch dazu