Kann der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, dass diese für Kunden-Diebstähle aufkommen?

6 Antworten

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Halte ich für rechtlich schwierig...

Im Prinzip wäre dies eine Arbeitnehmerhaftung für entstandenen Schaden. Dafür müsste aber eine Fahrlässigkeit der Mitarbeiterin vorliegen.

Dafür müsste sie sich jedoch erstmal fahrlässig verhalten haben. Hat sie sich so verhalten, dass sie damit den Diebstahl begünstigt/ermöglicht hat? 

Wenn sie einfach nur hinter der Kasse gestanden hat und die Kunden abkassiert hat, hat sie wohl einfach nur ihren Job gemacht.

Die Frage ist eigentlich eher, warum sie dafür gerade stehen soll, wenn der Inhaber der Tankstelle nicht in geeignete Maßnahmen investiert hat, um solche Diebstähle zu verhindern/erschweren. Gibt es Kameras, die die Kennzeichen aufzeichnen? Wenn die dem Pächter zu teuer sind, kann es nicht das Problem der Mitarbeiterin sein.

In vielen Ländern gibt es auch Prepaid-Zapfsäulen. Da wird erst bezahlt und dann gezapft. Das macht Diebstahl wesentlich schwerer. In Deutschland aber nicht so weit verbreitet...

Nein, das kann er nicht. Der Mitarbeiter kann nicht mehr tun, als die Straftat zu dokumentieren und die Polizei zu verständigen.

Die Freundin sollte sich auf den Weg ins Arbeitsgericht machen und dort eine Klage auf Zahlung des rückständigen Lohns einreichen. Das ist ganz einfach, kostet nichts und die Mitarbeiter dort helfen bei der Formulierung.

Hallo.

Deine Bekannte müsste mit Fahrlässig handeln. Sonst ist das absolut nicht erlaubt.
Der Pächter muss dann  dafür sorgen, das die Autos nicht abhauen können.
In unsere Kreisstadt ist eine Großtankstelle, da kommt keiner weg bevor die Säule durch die Kasse als bezahlt frei geschaltet wird.
Erst hatten die ach dünne Leisten, die einfach weggedrückt wurden. Seit 2 Jahren sind stabile 2 mm starke Schraken da, da ist kürzlich sogar ein 220 D'B fast hängen geblieben aber so stark beschädigt, das er das Gelände nicht verlassen konnte.
Sonst soll deine _Freundin sich einfach eine andere Arbeit suchen.

Mit Gruß

es gibt Überwachungskameras an jeder Zapfsäule. Das sollte genügen für eine polizeiliche Anzeige.

Sie kann ja schließlich nicht hinter einem flüchtenden Wagen hinterherlaufen, um sich selbst zu gefährden, vor allem nachts

Ist das erlaubt?

Nein.

Arbeitnehmer haften nicht für fahrlässige Schäden, schon gar nicht jene, die Dritte verursachen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz können sie in Regress genommen werden. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haften sie anteilig.

Sie soll den Chef abmahnen und vor dem Arbeitsgericht auf Lohnzahlung klagen.