Abzüge vom Gehalt während Krankheit BFD / FSJ

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Hallo! Deine Frage ist nicht ganz so leicht zu beantworten, da dies vom Regefall abweicht. Arbeitnehmer haben in der Regel 6 Wochen Anspruch auf Gehalt durch den Arbeitgeber, danach tritt die Krankenkasse in die Leistungspflicht. Aus dem Stehgreif würde ich vermuten, dass es wie beim Wehrsold für Wehrpflichtige zu behandeln ist. Dein "Arbeitseinkommen" wäre dann ist eine Leistung die gem. § 3 EStG steuerfrei ist. Allerdings war die Bundeswehrzeit ein Pflichtdienst mit gesetzlicher Verpflichtung. Auf der Internetseite des Bundesfreiwilligendiensten ist zu lesen, dass die Teilnehmer Sozialversichert sind. Da bedeutet, dass du Anspruch wie jder Arbeitnehmer auf Lohnfortzahlung hast. Die durchschnittliche Vergütung beträgt bei einer 40 Std.-Woche monatlich 348 EURO. Da zu Sachleistungen (Verpflegung) nichts aufgeführt ist werden diese wohl Bestandteil deines "Dienstvertrages" mit der Einrichtung für die du arbeitest sein. Daher müsstest du dort nachsehen, was vereinbart wurde. Beträgt dein Einkommen 348 EURO zuzüglich Verpflegung, darf man dir kein " Essensgeld" abziehen. Im Übrigen muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zu 6 Wochen selbst zahlen. Für alles Weitere müsstest du Kontakt mit dem Bundesamt aufnehmen, wegen der vertraglichen Vereinbarung, die du mit diesen getroffen hast. Ich hoffe die Angaben helfen dir weiter. Einen Schnellkurs in Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht gibt es in 5 Minuten nicht.

Das ist unzulässig, auch im BFD hast du 6 Wochen Fortzahlung der Bezüge. Wende dich ans Bundesamt.