Nebenkosten Minderung

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Beide Vertragsseiten sind berechtigt, die Vorauszahlungen nach einer formal und inhaltlich korrekten Abrechnung für die Zukunft ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung anzupassen. Das nach oben oder unten, je nach dem. Wenn also dein Vermieter im Rahmen der Abrechnung entsprechend des Guthabens nicht die monatliche Vorauszahlung für die Zukunft um 1/12tel reduziert, teilst du dem Vermieter mit, dass du so verfahren wirst. Das ist dein vom Gesetzgeber festgeschriebenes Recht.

Sprich den Vermieter an ob er damit einverstanden ist.

Ansosnten bekommst du schnell Probleme mit dem Vermieter.

Ohne Rücksprache geht gar nicht

Das kannst Du nach einer Abrechnung einfach selbst machen und dem Vermieter einfach kurz mitteilen...

Der Vermieter ist verpflichtet Vorauszahlungen auf Grund der Abrechnungen anzupassen. Und das selbstverständlich auch nach unten wenn sich Rückzahlungen ergeben.

Tut der Vermieter das nicht kann das der Mieter selbst machen. Die Rückzahlung durch 12 teilen und die monatlichen Vorauszahlungen um diesen Betrag verringern.

Das ganze dem Vermieter schriftlich mitteilen und fertig.

Diese Meinung teile ich so nicht. Wiederkehrende Kosten wie beispielsweise die Wartung von Brennwertthermen sind nicht jährlich anhängig sondern aller 2 Jahre. Wenn also der Vermieter die NK-Kosten im Falle hoher Rückzahlungen nicht senkt und diesen Schritt nicht begründet, dann kann der Mieter seine monatliche NK-Vorauszahlung mindern.

@Gerhart

dann kann der Mieter seine monatliche NK-Vorauszahlung mindern.

Habe ich etwas anderes geschrieben?

Mal davon abgesehen kostet die Wartung einer Therme keine 450 - 550 €.

Ja, du hast jedes Jahr das Recht, dass der VM die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung auf der Basis der letzten Abrechnung anpasst. Er muss das tun, denn du bist nicht verpflichtet, ihn als Sparkasse ohne Zinsen nutzen zu müssen. Rede also mit deinem Vermieter. Wenn das nicht fruchtet, dann schreibe ihm einen Brief und kündige an, dass du ab der nächsten Mietzahlung die Nebenkostenvorauszahlung auf 90 € minderst.

Wenn also der Vermieter feststellt, dass die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters ständig nicht reichen, dann wird also der Vermieter zum Kreditinstitut des Mieters. Selbstverständlich muss der Vermieter alle Nebenkosten in voller Höhe bezahlen und der Mieter sonnt sich in seinem zinslosen Zustand.

@Gerhart

Darum ging es in diesem Fall gar nicht! Vielmehr hat hier der Mieter jahrelang zu hohe Vorauszahlungen geleistet. Bleib doch mal beim Thema.