Unterhalt mit 1600€ Netto?

2 Antworten

das hälftige Kindergeld kann abgezogen werden. 

Zum Netto kommen auch noch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oben drauf und Sachen wie höhere Fahrkosten kann man davon abziehen, wenn man sie nachweist. Die Mietkosten aber natürlich nicht, die sind im Selbstbehalt ja bereits berücksichtigt.

Das Kindergeld beträgt seit 2017 für das 1 und 2 Kind jeweils 192 €,auf deinen Barunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle kannst du bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld von 96 € in Abzug bringen !

Es zählt aber nicht nur dein monatliches Nettoeinkommen,auch Sonderzahlungen die über 12 Monate zufließen kommen zu 1/12 noch dazu,also z.B. Weihnacht / Urlaubsgeld.

Von dieser Summe kannst du dann als berufsbedingte Aufwendungen min. 50 € und pauschal max. bis 150 € ohne Prüfung geltend machen,in der Regel aber 5 % von deinem gesamten Nettoeinkommen,dass ergibt dann nach Abzug das bereinigte Netto und danach wird dann der zu zahlende Unterhalt ermittelt.

Wenn du also angenommen auf 1700 € Netto kommst,könntest du 5 % in Abzug bringen,dass wären dann min.85 € pro Monat,wenn deine tatsächlichen Aufwendungen höher sind,musst du das dann in der Regel nachweisen.

Dann hättest du etwa 1625 € und müsstest nach der Düsseldorfer Tabelle für ein Kind von 0 - 5 Jahren 360 € zahlen,abzüglich des hälftigen Kindergeldes von derzeit 96 € bliebe ein Zahlbetrag von 264 € pro Monat.

Du hättest dann immer noch etwa 1361 € und darin sind deine Wohnkosten von derzeit denke ich bis zu 450 € Warmmiete enthalten.

Mit diesem Einkommen würdest du sogar noch bis min.zum 3 Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen müssen,wenn diese es bei dir geltend macht oder andere Sozialleistungen beantragt,dann würde sie nämlich in der Regel dazu aufgefordert diesen bei dir geltend zu machen.

Beim Betreuung / Trennungsunterhalt liegt dein Selbstbehalt derzeit bei 1200 € Netto,du würdest also in diesem Beispiel um die 160 € darüber liegen.